Gleiche Idee hatte ich auch, habe mir sogar eigens dafür die USB-Festplatte gekauft. Laut Verkäufer alles kein Problem.
Hat bei mir KEIN EINZIGES MAL geklappt. War sehr enttäuscht. Was hast Du für einen DVD-Player, auch von DK digital?
Gleiche Idee hatte ich auch, habe mir sogar eigens dafür die USB-Festplatte gekauft. Laut Verkäufer alles kein Problem.
Hat bei mir KEIN EINZIGES MAL geklappt. War sehr enttäuscht. Was hast Du für einen DVD-Player, auch von DK digital?
Ich kann mein Problem zwischenzeitlich etwas präzisieren. Ich habe nach dem Anschlaten der Platte für ca. 2-3 Minuten Zugriff. Danach scheint der Zugriff "abzustürzen"...
Klingt vielleicht doch eher nach einem Problem mit meinem Rechner, oder?
Ich habe mir den letzten Treiber für den VIA-Chipsatz draufgespielt. Leider keinen Erfolg. Also jetzt bin ich wirklich ratlos.
Vollmachten für die Einsichtnahme des Grundbuchs (Amtsgericht), Hausverwaltung, etc. können schriftlich verfasst werden. Veräußerung und Belastungen des Grundstücks haben meines Wissenes höhere Formvorschriften (Beglaubigung oder Beurkundung durch einen Notar)
In NRW darf ein Notar nicht als Rechtsanwalt tätig sein. Damit die Vollmacht nacher auch tatsächlich dem Gewollten entspricht, würde ich zum Anwalt gehen und die Vollmacht nötigenfalls vom Notar beglaubigen / beurkunden lassen.
Was ist denn der Kern Deiner Absicht?
a) Erbengemeinschaft. Gerade bei Immobilien führt Anteilseigentum häufig zum Streit. Alle Eigentümer (Sohn und Freundin je zur Hälfte) können nämlich immer nur gemeinsam (!) über die Nutzung, Instandhaltung, etc. entscheiden. Streit scheint da programmiert.
b) Nießbrauch heißt im Wesentlichen, dass der eine Eigentümer der Immobilie ist und der andere die Immobilie fast wie seine eigene Nutzen darf. Lediglich Verkaufen oder mit Dienstbarkeiten (Grundbuch) belasten darf er sie nicht. Der Nießbrauchgeber hat dann von der Immobilie nichts wirklich...
Deine Frage lässt Deine Absicht, wem was gehören und wer was Besitzen soll, nicht ganz durchblicken. Ein paar mehr Infos wären gut... es gibt z. B. noch Wohnrecht und andere Möglichkeiten das Optimal zu gestalten. Und das in zweierlei Hinsicht:
1) Wer soll die Immobilie als Vermögensgegenstand später besitzen
2) Wer soll die Immobilie benutzen (bewohnen)
Ich würde dieses Thema durchaus auch steuerlich gestalten! Mit der Reform der Erbschaftssteuer gibt es jetzt den Begriff der "Kernfamilie". Damit werden Deiner Freundin höhere Freibeträge eingeräumt als bislang.
Einen guten StB und WP zu finden ist nicht leicht. "Gut" ist relativ und hängt vor allem von der Unternehmensgröße und Branche ab! Kannst Du noch ein paar Angaben (Bilanzsumme, Unternehmensgröße (Mitarbeiter), Branche) machen?
Hallo (hier stand mein Name),
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24.10.2008:
Gerne teilen wir Ihnen mit, warum die Aufnahme von Sendungen, die über RTL ausgestrahlt werden, im Moment nicht möglich ist.
Alle Fernsehsender besitzen grundsätzlich als Urheber ihres gesendeten Programms auch das ausschließliche Recht, von diesem Programm Vervielfältigungen herzustellen. Das deutsche Urheberrecht gestattet es jedoch, Vervielfältigungen für den privaten Gebrauch anzufertigen. Aus diesem Grund ist das seit vielen Jahren etablierte Aufzeichnen von Sendungen mit konventionellen Videorekordern für den privaten Gebrauch rechtlich zulässig.
Save.TV bietet Ihnen ebenfalls die Möglichkeit, Privatkopien von Fernsehsendungen anzufertigen. Im Gegensatz zum konventionellen Videorekorder steht der Onlinevideorekorder jedoch nicht bei Ihnen zu Hause. Vielmehr nutzen Sie einen Ihnen fest zugeteilten Speicherbereich auf einem Server, auf den nur Sie Zugriff haben. Ihr Zugang über das Internet dient dabei als Fernbedienung für den Onlinevideorekorder.
Das Prinzip des Onlinevideorekorders entspricht daher dem konventionellen Videorekorder. Da jedoch das Fernsehprogramm, das Sie zur Aufzeichnung über uns empfangen, zuerst auf dem Ihnen zugeteilten Bereich des Servers abgelegt wird, bevor Sie es auf Ihren Computer herunterladen, erfolgt rein technisch gesehen mehr als eine Vervielfältigung. Lebensnah ist der gesamte Vorgang des Aufnehmens jedoch faktisch als eine Vervielfältigung zu sehen, die alleine Sie sich ansehen können.
Die überwiegende Zahl der Fernsehsender sieht daher in der Aufnahme durch einen Onlinevideorekorder Ihre Urheberrechte so wenig verletzt wie durch eine Aufnahme mit einem konventionellen Videorekorder. Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender sehen sich in einem Service, wie dem von Save.TV, sogar in ihrem Verbreitungsauftrag unterstützt und befürworten einen solchen.
Leider teilt der Fernsehsender RTL diese Auffassung nicht. Auch eine technisch neue Konzeption unseres Angebots hat diesen Umstand nicht geändert. Daher sind wir nun mit Nachdruck dabei, eine Einstufung des Onlinevideorekorders als lediglich innovative Realisierung des altbekannten Videorekorders auf dem Rechtsweg zu erreichen. Bis wir über die Einstufung Gewissheit haben, müssen wir leider auf den Sender RTL in unserem Programm verzichten.
Wir teilen damit das Schicksal vieler technischer Innovationen, die zu Anfang von manchen mit Skepsis betrachtet wurden, nach einiger Zeit jedoch ihren festen Platz im Alltag gefunden haben.
Wir wünschen Ihnen noch viel Spaß sowie unterhaltsame und informative Stunden mit den Sendungen der anderen 37 Sender, die Sie mit Ihrem Onlinevideorekorder aufzeichnen können.