Hallo, bei mir waren Wühlmause die Übeltäter. Ich habe zwei Bäume ausgegraben, Wühlmausgitter in die Öffnung gefaltet, alle Äste zurück geschnitten und sie wieder eingegraben. Beide treiben wieder aus. Kürze einen Ast, um zu sehen, ob noch Leben drin ist, dann hast du gute Chancen. Wenn es nicht klappt, kannst du sie immer noch entsorgen. Aber es ist einen Versuch wert. Ich drück dir die Daumen.

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an Manualacosta: Bitte etwas mehr Toleranz gegenüber Menschen, die Deutsch nicht perfekt lesen und schreiben können! Aus welchem Grund auch immer.

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Sei da vorsichtig, Gartenland ist kein Bauland!

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Mich hat das Theater in einem Kleingarten auch genervt. Also habe ich für kleines Geld ein Stück wildes Land (900m²) an der Bahn gemietet. Keiner kuckt rein, keiner macht Vorschriften, einfach herrlich! Und das bischen S-Bahn stört kein bischen, vor allem, weil der Bambus dort 4m hoch wächst und auch keinen reinschauen lässt.

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Aber sicher kann das sein: Als mein Vater verstarb, hinterließ er mir seine 12 Bienenvölker sowie die komplette Ausrüstung zur Honiggewinnung. Leider wohne ich zuweit weg und bin berufstätig, also habe ich alles an einen Jungimker abgegeben, der sein Glück keum fassen konnte. Die Imkerei ist ein wunderschönes Hobby, ich wünsche Dir viel Glück und keinen Varroa Befall.

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Hallo Nico, danke für Deine schnelle Antwort. Nun weiß ich endlich, wie das heißt, was ich suche. Allerdings habe ich keine "Kederleiste", wo ich was einhängen kann, mein Stacaravan ist aus Holland und sie stehen dort fest auf Campingplätzen. Er ist ganz grade. Hat keine Einstiegsleiste oder sowas. Die Räder sind nur in der Mitte. Er wird nicht bewegt und wäre auch zu starr, um durch die Gegend gezogen zu werden.

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Das Gartenland kann sie durch Kündigung an den Besitzer (Verein) zurück geben. Auch die Laube stellt einen Wert da, den ein Erbe (MUTTER) nicht einfach verschenken kann. Alles, was an privatem Eigentum dort ist, gehört nämlich in Erbteilen auch Euch, den Kindern als Erbengemeinschaft. Also, zusammensetzen, Wert schätzen lassen, und entweder Inventar und Laube an Nachpächter verkaufen oder einer behält den Garten und zahlt die Miterben aus.

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