Hallo, zunächst das rechtliche. Es besteht in Deutschland eine SchulPFLICHT. Das heißt, Du musst zur Schule gehen.

Jedoch könnte man sich unter Einberständnis des Rektors für diesen Anlass befreien lassen.

Das sollten aber die Eltern erledigen, da Du noch noch nicht volljährig bist.

Aus persönlicher Sicht eines Vater, wird der Rektor in Ihrem Fall wohl keine Einwände erheben.

Die Idee mit dem "Schwänzen" durch Krankmachen sollten Sie nicht in Erwägung ziehen. Da man sicherlich dann verdacht schöpft und das Vertrauen zwischen Lehrer und Ihnen für die nächsten Jahre nicht sonderlich gut sein wird.

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