Ich habe dazu gerade nochmal auf Wikipedia etwas gelesen (http://de.wikipedia.org/wiki/Missbrauch_von_Titeln,_Berufsbezeichnungen_und_Abzeichen)

"Nicht geschützt sind bloße Funktionsbezeichnungen wie Abteilungsleiter, Sachbearbeiter, Dozent oder Berufsbezeichnungen wie beispielsweise Polizeibeamter. Berufsbezeichnungen können jedoch in anderen Gesetzen geschützt sein."

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In der Ablesedokumentation steht "Ablesetermin: 23.2.2010" also kann es auch nur der Wert von diesem Tag sein. Zeitnah dürfte in diesem Fall aber ja wohl nicht länger als max 1 Monat oder so sein? Ich mein selbst da könnte ja ordentlich verbraucht worden sein...

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Würde es da vielleicht noch eine Rolle spielen ob die Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Errichtung des Balkones das ganze "abgesegnet" hat?

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