hat vielleicht sonst jemand eine Idee

...zur Antwort

ich meine die dieselprämie.

ja mein auto ist nicht mehr als 300 euro wert.

tüv abgelaufen

mkl leuchtet

bj.2004

165tkm

...zur Antwort

ich selber bin auch vermieter und kenne das aus meiner eigenen erfahrung, dass sich nur der hebesatz ändern kann(meistens nach oben)

bei dem geringfügigem betrag kann es sich aus meiner sicht aber nicht um eine anpassung des hebesatzes handeln.

...zur Antwort
Muss ich Grundsteuer getrennt nach Wohnraum und Gewerbe umlegen?

Hallo, bevor ich mich entschlossen habe diese Frage hier zu stellen, habe ich natürlich vorher gegoogelt. Leider bin ich mir noch nicht 100% sicher.

Erstmal ein paar Eckdaten:
gemischt genutztes Objekt
Gesamtfläche: 535,82 qm
Gewerbefläche: 157,17 + 103,87 = 261,04 qm
Wohnfläche: 83,03 + 33,58 + 52,46 + 61,71 + 44 = 274,78 qm
Grundsteuer: 2888,73 Euro.
Jahres Nettokaltmiete gesamt: 28.041,76 Euro
Jahres Nettokaltmiete gesamt ohne PKW Stellplätze: 26.721,76 Euro     Jahres Nettokaltmiete "83,03 qm-Wohnung": 4.320,00 Euro
Die Nebenkostenabrechnung mach ich nach bestem Wissen und Gewissen selbst. Die Grundsteuer habe ich einfach nach qm umgelegt. Habe jetzt ein Schreiben vom "Mieterverein" bekommen. Dort steht drin, dass der Mieter der 83,03 qm-Wohnung mit diesem Verteilerschlüssel nicht einverstanden ist.

Zitat: "in vorbezeichneter Angelegenheit bedanken wir uns für die Übersendung der Unterlagen und weisen nochmals darauf hin, dass die von Ihnen berechnete Grundsteuer mit 0,44 € pro Quadratmeter monatlich weit über den hier bekannten Durchschnitt von ca. 0,20 bis 0,25 € pro Quadratmter monatlich liegt. Dieser Umstand ist offensichtlich darauf zurückzuführen, dass es sich vorliegend um ein gemischt genutztes Objekt handelt. Sie werden daher nochmals gebeten, die Kosten für Grundsteuer getrennt nach Wohnraum und Gewerbe zu berechnen."
Jetzt die Frage: Was nehme ich als Grundlage für die Aufteilung der Grundsteuer. Aus dem Grundabgabenbescheid geht nichts hervor. Kann/darf ich in diesem Fall die Grundsteuer nach dem Mietzins umlegen?

-Wenn ich nach qm umlege muss der oben genannte Mieter 447,63 Euro zahlen.
-Und wenn ich nach dem Mietzins umlege 445,03 Euro. (PKW Stellplätze inkl.)
-nach dem Mietzins 467,01 Euro. (PKW Stellplätze exkl.)

Oder muss man nach etwas anderem verteilen?
Für eine Antwort bin ich im voraus dankbar!

...zum Beitrag

So jetzt bin etwas schlauen...       

Formel für Einheitswert: Jahresrohmiete von 1964 x Vervielfälltiger = Einheitswert  

Ist in meinem Fall: 23404 DM x 8.8 = 205900 DM  

205900DM = 105275 €   

Formel für Grundsteuer : Einheitswert x Steuermesszahl ( = Steuermessbetrag ) x Hebesatz = Grundsteuer  

Ist in meinem Fall: 105275€ x 3.5/1000 ( = 368.46 ) x 784% = 2888.73 €

Ich hoffe, dass es jemandem hilft...   

Für mich stellt sich jetzt die Frage ob man den Einheitswert anfechten kann?????? Weil meine Mieteinnahmen statt 105275 € nur 48000€ sind. Das sind weniger als 50%!!!!!

...zur Antwort
Muss ich Grundsteuer getrennt nach Wohnraum und Gewerbe umlegen?

Hallo, bevor ich mich entschlossen habe diese Frage hier zu stellen, habe ich natürlich vorher gegoogelt. Leider bin ich mir noch nicht 100% sicher.

Erstmal ein paar Eckdaten:
gemischt genutztes Objekt
Gesamtfläche: 535,82 qm
Gewerbefläche: 157,17 + 103,87 = 261,04 qm
Wohnfläche: 83,03 + 33,58 + 52,46 + 61,71 + 44 = 274,78 qm
Grundsteuer: 2888,73 Euro.
Jahres Nettokaltmiete gesamt: 28.041,76 Euro
Jahres Nettokaltmiete gesamt ohne PKW Stellplätze: 26.721,76 Euro     Jahres Nettokaltmiete "83,03 qm-Wohnung": 4.320,00 Euro
Die Nebenkostenabrechnung mach ich nach bestem Wissen und Gewissen selbst. Die Grundsteuer habe ich einfach nach qm umgelegt. Habe jetzt ein Schreiben vom "Mieterverein" bekommen. Dort steht drin, dass der Mieter der 83,03 qm-Wohnung mit diesem Verteilerschlüssel nicht einverstanden ist.

Zitat: "in vorbezeichneter Angelegenheit bedanken wir uns für die Übersendung der Unterlagen und weisen nochmals darauf hin, dass die von Ihnen berechnete Grundsteuer mit 0,44 € pro Quadratmeter monatlich weit über den hier bekannten Durchschnitt von ca. 0,20 bis 0,25 € pro Quadratmter monatlich liegt. Dieser Umstand ist offensichtlich darauf zurückzuführen, dass es sich vorliegend um ein gemischt genutztes Objekt handelt. Sie werden daher nochmals gebeten, die Kosten für Grundsteuer getrennt nach Wohnraum und Gewerbe zu berechnen."
Jetzt die Frage: Was nehme ich als Grundlage für die Aufteilung der Grundsteuer. Aus dem Grundabgabenbescheid geht nichts hervor. Kann/darf ich in diesem Fall die Grundsteuer nach dem Mietzins umlegen?

-Wenn ich nach qm umlege muss der oben genannte Mieter 447,63 Euro zahlen.
-Und wenn ich nach dem Mietzins umlege 445,03 Euro. (PKW Stellplätze inkl.)
-nach dem Mietzins 467,01 Euro. (PKW Stellplätze exkl.)

Oder muss man nach etwas anderem verteilen?
Für eine Antwort bin ich im voraus dankbar!

...zum Beitrag

Da bin ich wieder. Heute kam der Einheitswertbescheid. Laut Bescheid beträgt die Jahresrohmiete gesamt 23404 dm. Tatsächliche Jahresrohmiete Ca. 30000 Euro.    

Kommt das hin?                 

...zur Antwort
Muss ich Grundsteuer getrennt nach Wohnraum und Gewerbe umlegen?

Hallo, bevor ich mich entschlossen habe diese Frage hier zu stellen, habe ich natürlich vorher gegoogelt. Leider bin ich mir noch nicht 100% sicher.

Erstmal ein paar Eckdaten:
gemischt genutztes Objekt
Gesamtfläche: 535,82 qm
Gewerbefläche: 157,17 + 103,87 = 261,04 qm
Wohnfläche: 83,03 + 33,58 + 52,46 + 61,71 + 44 = 274,78 qm
Grundsteuer: 2888,73 Euro.
Jahres Nettokaltmiete gesamt: 28.041,76 Euro
Jahres Nettokaltmiete gesamt ohne PKW Stellplätze: 26.721,76 Euro     Jahres Nettokaltmiete "83,03 qm-Wohnung": 4.320,00 Euro
Die Nebenkostenabrechnung mach ich nach bestem Wissen und Gewissen selbst. Die Grundsteuer habe ich einfach nach qm umgelegt. Habe jetzt ein Schreiben vom "Mieterverein" bekommen. Dort steht drin, dass der Mieter der 83,03 qm-Wohnung mit diesem Verteilerschlüssel nicht einverstanden ist.

Zitat: "in vorbezeichneter Angelegenheit bedanken wir uns für die Übersendung der Unterlagen und weisen nochmals darauf hin, dass die von Ihnen berechnete Grundsteuer mit 0,44 € pro Quadratmeter monatlich weit über den hier bekannten Durchschnitt von ca. 0,20 bis 0,25 € pro Quadratmter monatlich liegt. Dieser Umstand ist offensichtlich darauf zurückzuführen, dass es sich vorliegend um ein gemischt genutztes Objekt handelt. Sie werden daher nochmals gebeten, die Kosten für Grundsteuer getrennt nach Wohnraum und Gewerbe zu berechnen."
Jetzt die Frage: Was nehme ich als Grundlage für die Aufteilung der Grundsteuer. Aus dem Grundabgabenbescheid geht nichts hervor. Kann/darf ich in diesem Fall die Grundsteuer nach dem Mietzins umlegen?

-Wenn ich nach qm umlege muss der oben genannte Mieter 447,63 Euro zahlen.
-Und wenn ich nach dem Mietzins umlege 445,03 Euro. (PKW Stellplätze inkl.)
-nach dem Mietzins 467,01 Euro. (PKW Stellplätze exkl.)

Oder muss man nach etwas anderem verteilen?
Für eine Antwort bin ich im voraus dankbar!

...zum Beitrag

Habe gerade beim FA angerufen und den sog. Einheitswertbescheid beantragt...Bin gespannt, was da so drin steht...

...zur Antwort

Eingliederungsvereinbarung habe ich schon vor 6 Monaten untrerschrieben. Alle Vermittlungsvorschläge habe ich ignoriert.

Ein Bewerbungstraining brauche ich aus meiner Sicht nicht.

Warum ich mich noch nicht beworben habe? Grund: Weil ich zum Bewerbungsgespräch (bzw. wenn mich jemand mich einstellen würde)  in der Probezeit nicht ohne Zähne erscheinen möchte.

Ich denke, dass das ehr kontraproduktiv sein würde...

Ich möchte auch nicht "mein Gesicht" bei allen Namhaften Firmen in meiner Nähe verlieren.

Deswegen erst Zähne, dann bewerben.

Frage: Kann ich das der Bearbeiterin so darstellen oder nicht?

...zur Antwort

Im Grundbuch ist nichts eingetragen.

Früher hatten die beiden häuser einen Eigentümer, seit ca. 3 Jahren nicht mehr(Zwangsversteigerung)

Bei denStadtwerken habe ich angerufen:er wüsste es 100% NICHT, aber er glaubt ich muss das dulden lassen. Verwiesen auf einen Anwalt...

Das eigentliche Promblem ist, dass der Eigentümer des Nachbarhauses ein "Immobilienhai" ist und zu dem ein riesen A*******.

Ich habe mit Ihm auch schon gesprochen, er sagt er mache nichts was er nicht muss.

Ich sool Ihn nicht unnötig stören, wenn ich was will dann nur über anwalt....

...zur Antwort