Hi,

wenn du der Meinung bist, dass du komisch läufst und dir wirklich Sorgen machst, such mal einen Orthopäden auf. Ein komischer Gang kann auf eine Fußfehlstellung oder eine Hüftverschiebung hinweisen (beides nicht weiter schlimm). Solltest du wirklich so etwas haben (ist meist begleitet von Rückenschmerzen) verschreibt Dir der Arzt Einlagen. Die machst du dann in deine Schuhe und nach ca. 2 Monaten solltest du wieder "normal" gehen.

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Hi,

ja kannst du Problemlos zurücksenden. Evtl musst du die Versandkosten bezahlen (kommt auf den verkäufer an) aber du hast generell im Internet (ganz wichtig: Nur bei "Fernabsatzgeschäften: Also Telefon, Katalog, Internet, nicht im Laden) 14 Tage Widerrufsrecht. Das heißt, du kannst ohne Angabe von Gründen die Ware wieder zurückschicken und dein Geld zurückverlangen. Amazon ist dabei sogar kundenfreundlich, die haben das Widerrufsrecht auf 1 Monat ausgedehnt.

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Hi,

also das wichtigste vorweg: Rede mit deinem Ex, dass er das lassen soll, weil du andernfalls Anzeige erstatten wirst. Wenn das nichts bringt, rede mit seinen Eltern (ich weiß, es ist mega-peinlich, die Alternative aber irgendwie auch) Sollte das beides nix bringen, zeig ihn an (musst du dann evtl. noch deinen Eltern erklären).

Zu deinem neuen Freund: Ich kann ja nur vermuten wie alt ihr seid, aber wegen Fotos in Unterwäsche Schluss zu machen?! Mal im Ernst: Wenn du ins Schwimmbad gehst oder an den Strand, was hast du da an? Nen T-Shirt und lange Hosen oder einen Bikini? Und was ist der Unterschied zwischen Bikini und Unterwäsche?! Richtig, das eine soll nass werden, das andere nicht :-) ist also kein Beinbruch und erst recht kein Grund für ein Drama

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Hi,

also prinzipiell ist das eine Frage, die du deiner Krankenkasse stellen kannst. Denn Krankenkassen bezuschussen so ziemlich alles, was zum Erhalt deiner Gesundheit beiträgt. Auch Fitnesstudios. Allerdings nur dann, wenn Du dort Kurse machen kannst, z.B. Rückenkurse oder ähnliches.

Aus meinem McFit kenne ich eigentlich nur die Cyberkurse und die werden bei den wenigsten Krankenkassen anerkannt, aber meistens unterschreibt Dir das Personal eigentlich alles, was du als Beleg brauchst, hängt also wieder an deiner Krankenkasse.

Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob man mit 15 schon ins Fitnesstudio gehen sollte. Ich glaube, da machst du mehr kaputt als du aufbaust.

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Hi,

habe vor ca. nem halben Jahr mit dem Rauchen aufgehört. Was du durchmachst, kennst glaube ich jeder, der aufgehört hat. Die Aussage von medion345 stimmt: Nach ca. 10-15 Jahren hat sich dein Körper komplett vom Rauchen regeneriet. Jegliche Risiken bezüglich Krebs oder Gefäßverschlüssen oder -verengungen sind dann wieder genauso wie vor dem Rauchen.

Was die Entzugserscheinungen angeht, gibt es eigentlich einen ganz guten Vergleich: Stell Dir dein "Nichtraucher-sein" mal wie ein verlassenes Haus vor, ja klingt komisch. Worauf ich hinaus will: Solange bei diesem Haus keine Scheibe eingeschlagen ist, ist es eine enorme Überwindung eine Scheibe einzuschlagen/einzuwerfen. Sollte aber einer den Anfang machen, ist es für die, die später daran vorbei gehen, mit einer geringeren Überwindung verbunden. Übersetzung: Wenn du einmal Nichtraucher bist, ist es wirklich eine Überwindung doch wieder eine anzuzünden, wenn man dann aber erst mal eine wieder angesteckt hat.... Naja, es wird immer leichter.

Wenn Du merkst, dass es Dir schwer fällt aufzuhören, gibt es auch noch andere Dinge, die Dir helfen könnten: Ich persönlich habe es mit dem Buch "Endlich Nichtraucher" von"Allen Carr" geschafft, viele meiner Freunde auch. Das Buch kostet ca. 10€, aber wenn ich bedenke, wieviel ich und meine Freunde dafür an Kippengeld gesparrt haben.

Viel Erfolg!

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Hi,

nein kann er nicht. Generell sehen die Rechte von Anbieter bei Verträgen wie z.B. ein Internetvertrag oder ein Handyvertrag recht wenig Kündigungsgründe vor. Einer kann sein, dass du nicht zahlst, aber dass du mit den Zahlungen schnell bist, ist definitiv kein Kündigungsgrund!

Ebenfalls ist dem Anbieter ja schnurz von wem das Geld kommt. Mal nen Beispiel: Wenn Du für Dein Kind einen Internetvertrag abschließt (weil dein Kind noch nicht volljährig ist) aber der Kind diesen trotzdem bezahlen muss, gibt es auch keine Probleme.

Um das alles mal gebündelt zusammen zufassen: So lange die Kohle rechtzeitig beim Anbieter ist, ist denen alles andere Schnurz!

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Soweit ich das von Kaufverträgen kenne (bei Versicherungsforderungen also "Prämien" kann das anders sein) haben die Leute ab dem Folgejahr der entstandenen Forderung 2 Jahre Zeit das Geld einzufordern. Beispiel:

Wenn du heute dein Auto zur Werkstatt schaffst, haben die bis zum 01.01.2014 Zeit Ihr Geld einzufordern.

Von daher wäre der Kram verjährt, dabei würde dir auch jedes Gericht der Welt Recht geben ((wobei soweit würde es garnicht kommen)

Aber ob das bei Versicherungen und speziell in deinem Fall auch so ist, fragst du lieber einen Anwalt

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Um diese unsinnige Frage mal ein wenig ernst zu nehmen:

EMPs sind ein elektromagnetischer Puls Sonnenstürme erzeugen elektromagnetische Pulse

Eine EMP schaltet die Elektronisch aus, der Sonnensturm aus.

Und was passiert wenn man einen Stecker ziehen will, der schon gezogen ist?

Richtig! Er bleibt gezogen!

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Hi.

Nein ist es nicht. Dieser "Hinweis" steht nur oben, weil dich die Firma ja nicht anstiften kann, den Tee nicht abzukochen weil dann ja irgendwelche Genies auf die Idee kommen könnten, die Firma zu verklagen wenn sie sich "ne Krankheit holen"

Tee MUSS sogar bei weniger aufgegossen werden. Schwarztee bei ca. 80-90° und Grüner Tee bei ungefähr 60-75° (je nachdem wie Edel der Tee ist)

guck mal z.B. bei Kusmi (französicher Edel-Tee) da steht auch da, dass Tee niiieeemaaals bei 100 ° aufgebrüht wird.

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Ein Recht auf Umtausch hast du nur, sofern die Ware kauptt ist. Einfach wegen nichtgefallen oder aus einer Laune heraus, muss der Verkäufer garnichts. Eine Rücknahme nur weil du es dir anders überlegt hast, ist Kulanzsache!!! Ausnahme: Fernmündlich(telefonisch) oder an der Haustür abgeschlossene Verträge. Bei allem anderen muss der Händler dir lediglich einwandfreie, soll heißen unbeschädigte Ware liefern. Sollte dies nicht der Fall sein, hat er das Recht, sofern sinnvoll, 3 mal nachzubessern, erst danach darfst du vom Kaufvertrag zurücktreten und somit zu deiner "gesetzlich geregelten Rückgabe" kommen.

Noch was: Den Bon brauchst du nciht zum Umtauschen. In den ersten 6 Monaten ist der Laden in der Pflicht, solche Unterlagen dabei zu haben und danach reicht auch ein Konto-Auszug oder ein Zeuge. Auch wenn Läden das immer wieder "verlangen"

Denkt doch auch mal nen bisschen wie ein Händler: Es kann doch ni jeder Kunde kommen, dein Zeug kaufen, vielleicht ncoh benutzen und dann sein Geld wieder verlangen wenn ihm der Sinn danach steht.

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Der der die Vorfahrt nicht beachtet hat? Gesamtschuld, also er muss den ganzen Schaden übernehmen 50 € Bußgeld (jaa Bußgeld) und somit noch 40 € Bearbeitungsgebühr und 3 Punkte in Flensburg

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Snowboarden!

Snowbaorden macht meiner Meinung nach mehr Spass und vorallem: Snowboarden ist wesentlich einfacher!

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Du kannst du die Auskunft auch online bestellen: https://www.meineschufa.de/index.php?site=7&via=menu

der Brief mit der Auskunft wird meines Wissens nach nicht besonders versandt und sollte daher einfach in der Post liegen.

Außerdem: Für Miete musst du doch nur ein Formular unterschreiben, dass der Vermieter sich so eine Auskunft über dich holen kann

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Wenn er bisher nicht gefragt hat, dann scheint es wohl nicht nicht wichtig zu sein. Wenn er bisher nicht den Eindruck hatte, dass du zu jung bist, scheint es wohl nicht so zu sein.

Entspann dich. Ich bin 25 und meine Freundin 21. Der Unterschied ist doch okay.

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Aaaalso:

Eins vorweg: Da der Empfang einer SMS nicht verhindert werden kann, ist dieser IMMER umsonst. Hier gibt es eine einzige Ausnahme: Die mobilen Bermuda-Sendemasten von AT&T. Aber die sind eben auf den Bermudas, und da auch nur auf Kreuzfahrtschiffen.

Zu den Kosten: Da du nicht wissen kannst, dass dein Freund im Ausland ist, darf es dich auch nicht mehr kosten, immerhin gibt es für sowas ein "Verursacherprinzip"

Zu den Kosten aus dem Ausland: tatsächlich ist Deutschland das teuerste Land wenn es um SMS geht. In Europa kostet eine SMS generell nur 13 Cent !!!

Alles andere was hier steht, ist ausgemachter Unfug und Fehlinformation

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Geht schon, aber wenn der Verkäufer auf das Geld besteht, bleibt dir nicht viel übirg.

Ein Beispiel:

Wenn du bei Amazon bei externen Händern bestellt (Amazon Marketplace) sind die Versandkosten auch auf 3 Euro pro Artikel festgesetztt.

Wenn du nun 2 Bücher beim gleichen Händer bestellst, wird er das natürlich als 1 Büchersendung zu dir schicken (Kosten sind dann glaube ich sogar nur 0,85 €) aber du musst trotzdem 6 € Porto bezahlen.

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Was ist jetzt deine Frage?

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Hi,

das kommt auf die Stadt an. Das ALG II richtet sich da nach dem Mietspiegel in der Stadt.

ein Beispiel:

In Zwickau darf eine Wohnung für 2 Personen maximal 3 Zimmer haben und nicht mehr als 355 € warm kosten. In Senftenberg (brandenburgische Provinz) darf die Wohnung für 1 (!!!) Person schon 360 € kosten.

Kriegst aber beim Arbeitsamt (oder wie auch immer die sich momentan nennen) Infoblätter über die Situation in deiner Stadt. Meist können die auch die Wohnungsgesellschaften weiterhelfen, bist ja nicht der erste ALG II Empfänger.

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Hi,

klar verdurstest du trotzdem. Aber eben, wie du schon bemerkt hast, langsamer.

Wie langsam, das kommt darauf an, was du isst.

Wenn du - relativ - trockene Tortelini isst, wirst du schneller verdursten, als wenn du nur Melone isst (immerhin ein Wasseranteil von 80%)

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