Frage ist, ob durch Privatinsolvenz ein Ausländer(derjenige der Privatinsolvenz beantragt hat) ausgewiesen werden kann?
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Also das Schreiben habe folgende Form:
in der oben genannten Angelegenheit bestelle ich mich für ....... und lege names und im Auftrag..... Einspruch ein.
USW.
Wie sieht es jetzt aus?Ist es ohne Unterschrift gültig?
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Hallo,
also der Einspruchsbrief ist soweit formgerecht, nur halt ohne Unterschrift.Ob es jetzt eine negative Auswirkung für mich hat oder gar bemängelt wird, kann ich im moment nicht sagen, da noch nichts von Finanzamt gehört habe.
Es war meine Frage, ob bei einem Einspruchsschreiben UNBEDINGT eine Unterschrift benötigt wird?
Danke schön