ihr habt alle keine ahnung, hier sollten sich nur leute äußern, dei eine kaufmännische ausbildung gemacht haben und über das deutsche rechtssystem bescheid wissen. Also hier die aufklärung von einer filialleiterin:

-umtausch ist generell kein recht des käufers, sondern dies kann der händler individuell handhaben -wenn die schuhe draußen getragen wurden, wird dir kein händler den schuh umtauschen, denn was soll er mit ihnen machen? verkaufen geht ja nun nicht mehr mit dreckiger und abgelaufener sohle( dafür hat man gelegenheit, die schuhe in ruhe zu hause zu testen) - eine "drückende naht" ist kein reklamationsgrund zumal der händler ersteinmal das recht auf nachbesserung hat( der schuh würde in diesem fall erstmal zum schuhmacher gehen) - es ist falsch, dass man bei einer reklamation sofort ein Geldrückgabe-recht hat - natürlich wenn ein gravierender fehler vorliegt, den in diesem fall ein schuhmacher nicht reparieren kann, wird der händler nachsichtig sein und den schuh anstandslos zurücknehmen - und eins noch: der TON macht immer die musik! mit freundlichkeit kann man schonmal sehr viel mehr erreichen:-)

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