Die Anschaffungsnebenkosten gehören zu den Anschaffungskosten und fließen somit in die Abschreibung ein. Da spielt es keine Rolle, dass sie bereits im Jahr 2020 bezahlt wurden. Der Zeitpunkt der Anschaffung bestimmt ja sowieso nach dem Übergang von Nutzen und Lasten gemäß notariellem Kaufvertrag. Das ist in der Regel nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises.

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Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

Man kann die Steuererklärung unter www.elster.de erstellen und einreichen. Dazu muss zwingend ein Zertifikat beantragt werden. Das Zertifikat ist kostenlos und auch die Abgabe der Erklärung über Elster. Es gibt hier aber keine Steuersparhinweise im Gegensatz zu den verschiedenen Softwarelösungen oder Apps.

Es besteht auch die Möglichkeit die Steuererklärung über eine beliebige Steuersoftware zu erstellen, die in der Regel Geld kostet.
Die Einreichung kann hier entweder ohne Zertifikat eingereicht werden. Dazu muss die Erklärung ausgedruckt, unterschrieben und dann beim Finanzamt eingereicht werden.
Wird die Erklärung mit Zertifikat (elektronische Unterschrift) eingereich, muss kein Papierausdruck an das Finanzamt geschickt werden.

Welche Möglichkeit du wählst ist allein deine Entscheidung.

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Der Kindergeldanspruch besteht unabhängig davon, bei welchem Elternteil (in Deutschland) das Kind lebt.

Wenn das Kindergeld nicht an dich ausgezahlt wurde, musst du bei "Kindergeldauszahlung" kein Häkchen setzten.

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Für die Bemessung der Umsatzsteuer kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem die Arbeiten abgeschlossen werden. Wenn das im August 2020 ist, fällt Umsatzsteuer in Höhe von 16% an.

Für die Abschlagszahlung wird die Umsatzsteuer allerdings mit 19% bemessen und bei Erstellung der Schlussrechnung verrechnet.

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Die Angabe der Steuerklasse 1 auf der Lohnsteuerbescheinigung ist in diesem Fall korrekt.
Die Bereitstellung der neue Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse 4 für beie Ehehgatten, falls keine andere Steuerklassenwahl getroffen wurde) gilt zwar bereits ab dem Hochzeitstermin, die Bereitsstellung der neuen Lohnsteuerabzugsmerkmale erfolgt aber etwas zeitversetzt und steht nach der Hochzeit erst ab Januar 2019 zur Verfügung.

Für 2018 kommt ihr daher nur über die Abgabe der Einkommensteuererklärung in den Genuss des Splittingtarifs.

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Ich würde hier zur Anlage S raten. Wenn das Finanzamt die Einkünfte als Gewerbebetrieb einstuft, wird es dies entsprechend mitteilen.

Zusätzlich muss zwingend die Anlage EÜR in elektronischer Form eingereicht werden. Das ist die Gewinnermittlung/ Einnahmen-Überschussrechnung, die die Umsätze/ Betriebseinnahmen und Kosten/ Betriebsausgaben gegenüberstellt.

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Sofern du noch kein Elster-Zertifikat hast, kannst du als Unternehmer keine Voranmeldungen oder Erklärungen per Elster einreichen, das die elektronische Abgabe in authentifizierter Form vorgeschrieben ist.

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Die GbR ist zuerst einmal die einfachste Form, mit mehreren Pesonen ein Unternehmen zu gründen.

Allerdings sollte man auch in Bezug auf die Haftung die Unternehmensformen vergleichen. Hier bestehen es erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Unternehmensformen.

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Dein Nebenjob war zum Beginn deiner Ausbildung beendet. Lediglich die Auszahlung erfolgt im Anschluss an den Beschäftigungszeitraum. Die Auszahlung/ der Auszahlungszeitpunkt hat keinen Einfluss auf deine Ausbildung, da sich die Beschäftigungen als solche ja nicht überschneiden.

Es muss nur sichergestellt sein, dass der Arbeitgeber der Nebenbeschäftigung dich zum richtigen Zeitpunkt abgemeldet hat. Das kannst du anhand der Ab)Meldebescheinigung sehen.

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Im Prinzip ist es doch das gleiche wie bei der Berechnung einer Provision auf Basis des getätigten Umsatzes.

Du gibst in deiner Rechnung an:

"Für meine Tätigkeit berechne ich wie folgt:

Bemessungsgrundlage XXX EUR davon XX % = XXX EUR"

Entweder hast du ein Rechnungsprogramm, das diese Art der Berechnung automatisch kann, oder du gibst das als Text ein und trägst den Wert ein oder du erstellst in Word oder Excel eine Tabelle, die das ganze berechnet.

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Der Arbeitsvertrag enthält Rechte und Pflichten für beide Vetragsparteien also für den Arbeitsgeber und für dich als Arbeitnehmer.

Wenn eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden vereinbart ist und er dich nicht entsprechend einsetzt, obwohl du deiner Pflicht zur Bereitstellung deiner Arbeitskraft im vertraglichen Umfang entsprochen hast, muss die vereinbarte Arbeitszeit auch entlohnt werden.

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Die Steuerident-Nr. steht auf deiner Lohnabrechnung. Schau auf einer alten Abrechnung nach, evtl. auf einem Einkommensteuer-Bescheid.

Solltest du die Steuer-ID nicht rechtzeitig bis zum Abrechnungslauf deinem Arbeitgeber vorlegen, so ist dieser verpflichtet den Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse 6 vorzunehmen. Er kann ja auch nicht wissen, ob du möglicherweise eine weitere Beschäftigung hast, die mit deiner Steuerklasse abgerechnet wird.

Der Steuerabzug fällt dann sehr hoch aus.

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Die Ausbildungsvergütung ist keine Entlohn für geleistete Arbeit und somit gilt der Mindestlohn nicht. Das steht auch ausdrücklich im Mindestlohngesetz.

Die Differenz zwischen der Brutto-Ausbildungsvergütung und dem Auszahlungsbetrag = Nettovergütung sind Abzüge für Sozialversicherung, die ungefähr 20% der Bruttovergütung betragen. Danach ergibt sich aus 700,00 brutto ca. 560,00 netto.

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Früher wurden für den Lohnsteuerabzug immer der Gemeindeschlüssel und die Finanzamtsnummer erfragt. Daher enthalten viele Personalfragebögen immer noch Felder für diese Angaben.
Seit einführung des Abrufs der Steuerabzugsmerkmale über die Steueridentifikationsnummer sind diese Angaben nicht mehr erforderlich.

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Nach Ablauf des Jahres kannst du eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Solltest du keine weitere steuerpflichtige Beschäftigung ausüben bzw. weitere steuerpflichtige Einkünfte haben und dein zu versteuerndes Einkommen nicht über dem Grundfreibetrag (2018 = 9.000 EUR) liegen, wird die vom Arbeitgeber einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer komplett erstattet.

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Eine pauschale Empfehlung ist immer schwierig. Es kommt dabei sehr auf deinen Beratungsbedarf und die steuerlichen Verhältnisse an. Daher sollte vorher immer ein Anforderungsprofil erstellt werden, mit dem man dann auf die Suche nach dem richtigen Berater geht.


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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, bei denen eine Steuerklärung Sinn ergibt:

1. Du hattest Lohnsteuerabzug von deiner Ausbildungsvergütung (trifft bei dir nicht zu)

2. Deine Werbungskosten (Aufwendungen für Fahrtkosten, Unterrichtsmaterial, doppelte Haushaltsführung o.ä.) sind höher als deine Ausbildungsvergütung. Dann wird ein Verlustvortrag festgestellt, der jeweils auf das Folgejahr vorgetragen wird, bis sich ein Positives Einkommen ergibt, mit dem der Verlustvortrag verrechnet werden kann.

3. Du hattest neben deiner Ausbildung eine weitere Beschäftigung, die mit Steuerklasse 6 abgerechnet wurde.

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Bei einem Minijob gibt es für die Versteuerung zwei verschiedene Möglichkeiten:

1. Pauschalsteuer mit 2%         oder

2. individuelle Besteuerung nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers.

zu 1. Bei Pauschalversteuerung mit 2% (9,00 bei Lohn von 450,00) kann der Arbeitgeber die Pauschalsteuer übernehmen. Er kann sie aber auch auf den Arbeitnehmer abwälzen, also vom Lohn abziehen.

zu 2. Die individuelle Besteuerung ist sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer Schüler oder Student ist und keine weitere Beschäftigung hat. In diesen Fällen fällt dann kein Lohnsteuerabzug an.
Wenn der Arbeitnehmer bereits eine steuerpflichtige Beschäftigung und einen Minijob hat, dann ist ein zweiter Minijob steuerpflichtig und muss nach Steuerklasse 6 dem Lohnsteuerabzug unterworfen werden.
Steuerpflicht (und Sozialversicherungspflicht) entsteht ebenfalls, wenn die Summe der Minijobs 450,00 übersteigt.

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