Grundsätzlich darf jeder in der Öffentlichkeit Fotos machen. Es gibt nur Grenzen beim Persönlichkeitsrecht. Wenn er eine Porträaufnahme von dir anfertigt darf er das grundsätzlich ohne dein Wissen und Zustimmung nicht. Denn du hast selbst das Bestimmungsrecht und Entscheidungsrecht ob und in welchem Umfang von dir Bilder gemacht werden dürfen. Nutzt er das Bild jedoch privat und veröffentlicht es nicht, sieht es eher schlecht aus, denn das ist grundsätzlich nicht verboten. Es sei denn, du befandest dich in der Zeit des Ablichtens in einer Menschenwürde verletzenden Situation oder in einer Intimsphäre ähnlichen Situation. Dann wäre es unzulässig.
Eine Unterlassungspflicht solltest du ihm auf jeden Fall aussprechen und auch darauf hinweisen, dass wenn er Bilder von dir veröffentlicht, du ihm zivilrechtlich und strafrechtlich verfolgen wirst.
Wenn es dir ganz wichtig ist, hol dir sonst Rat bei einer Anwaltskanzlei, da man hier natürlich keinen Rechtsbeistand geben kann.