Du bist doch noch jung. Mehr als "Nein" kannst du doch nicht hören. Frag sie ob sie dich mal zum Shoppen begleiten möchte. Lad sie zu einem unverbindlichen Kaffee ein. Kreativität ist bei Frauen mehr als begehrt. Vielleicht hast du Glück und sie fühlt genauso. Vielleicht habt ihr ja Gemeinsamkeiten, die du in einem potentiellen Date wiederspiegeln könntest.. Lg Rosalie

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Hey, du darfst ihm auf jeden Fall alles andere als Geld leihen. Ich weiss nicht w ie weit seine Sucht schon ist , aber prinzipiell kommen dann Ausreden , wie Blitzer , Schulden etc. Such dir Unterstützung in der Familie und bei Freunden. Ich warne dich, die Spirale die er spinnt wird immer größer. Begehe nicht den selben Fehler wie ich, & hör auf die Lügen, die er sonst noch spinnt.

Therapie ist der EINZIGE WEG....

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Ich brauche Hilfe bei einer Ausarbeitung, in meiner jur. Ausbildung. Hier der Fall.

Nachdem in den letzten Jahren die Beteiligungsrechte der Bürgerinneren und Bürger auf Länderebene deutlich ausgebaut wurden, gibt es auch auf Bundesebene Bestrebungen, das parlamentarisch-repräsentative System rechtsstaatlicher Demokratie durch Einführung direktdemokratischer Elemente (Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid) zu ergänzen. Im Rahmen dieser Bestrebungen wird stets auch die Frage aufgeworfen, wie eine ausgewogene Information der Bürgerinnen und Bürger über ein anstehendes Volksbegehren oder einen bevorstehenden Volksentscheid gewährleistet werden kann. Hierzu stehen der Bevölkerung neben staatlichen Abstimmungsbroschüren und dem Material der Initiatoren, vor allem die Medienberichterstattung über Presse und Rundfunk als Informationsquelle zur Verfügung. Die Bundesregierung sieht in der Rundfunkwerbung eine tragfähige Lösung, um einen großen Teil der Bevölkerung zu erreichen und bestmöglich über Hintergrund und Materie anstehender Volksbegehren oder bevorstehender Volksentscheide zu informieren. Sie entscheidet sich daher zum Entwurf eines Gesetzes zur Rundfunkwerbung für Volksbegehren und Volksentscheide. Dieser sieht u. a. vor, dass den Initiatoren eines Volksbegehrens oder Volksentscheids vor dessen Durchführung eine angemessene Sendezeit in Rundfunkprogrammen zur Information der Bevölkerung eingeräumt wird. Der Gesetzesentwurf wird durch die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Die Gesetzesvorlage wird dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet, eine Stellungnahme bleibt jedoch aus. Im Bundestag wird der Gesetzesentwurf in erster Lesung beraten und in die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Der Rechtsausschuss empfiehlt, dem Text der Gesetzesinitiative eine Regelung beizufügen, wonach für den Inhalt und die Gestaltung zulässiger Sendungen derjenige verantwortlich ist, dem die Sendezeit eingeräumt worden ist. Der Entwurf wird entsprechend ergänzt und bereits in zweiter Lesung mit einfacher Mehrheit verabschiedet. Der Bundestagspräsident leitet den Gesetzesbeschluss jedoch erst einen Monat später dem Bundesrat zu, da er direkt nach der Bundestagssitzung einen mehrwöchigen Urlaub antritt, um sich von öffentlich gewordenen Privatproblemen der letzten Wochen zu 1 erholen. Nach ordnungsgemäßer Beteiligung des Bundesrates wird das Gesetz nach Gegenzeichnung durch den Bundespräsidenten ausgefertigt und verkündet. Das Gesetz soll zum 01. Mai 2012 in Kraft treten. Die Regierung des Landes S hat erhebliche Bedenken, dies bereits hinsichtlich des Zustandekommens des Gesetzes. Zum einen sei die Gesetzungsgebungskompetenz fraglich, zum anderen sei der Bundesrat anfänglich nicht ordnungsgemäß beteiligt worden. Bei den vom Rechtsausschuss vorgeschlagenen Empfehlungen handele es sich um solche ohne Bezug zum eigentlichen Vorhaben, eine entsprechende Ergänzung des Gesetzestextes sei fehlerhaft. Auch im Übrigen bestünden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Dies verstoße gegen das Grundrecht der Rundfunkanbieter auf Ru

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Ergänzung :

...... Grundrecht der Rundfunkanbieter auf Rundfunkfreiheit, politische Werbung sei in Deutschland verboten und vom Auftrag der Grundversorgung nicht umfasst. Insbesondere werde in die Programmautonomie der Veranstalter eingegriffen. Während bei der Vergabe von Sendezeiten an politische Parteien vor Wahlen deren Akzeptanz und Erfolg bei den Wählern berücksichtigt werde, sei bei Volksbegehren und -entscheid die Auswahl rein willkürlich und maßgeblich den einzelnen Sendern überlassen. Die Landesregierung stellt daher einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht, das Gesetz auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu überprüfen.

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