Ja, das darf dein KpFw sicherlich, er ist sogar aufgrund seiner Dienststellung verpflichtet, dich vor solchen Selbstgefährdungen zu schützen. Du hast bei dieser Frage zwar erwähnt, dass du noch in der allgemeinen Grundausbildung bist, nicht aber, dass du noch minderjährig bist. Ein Vorgesetztenverhältnis zwischen dem KpFw und dir ist spätestens über Par. 6 VVO zu begründen. Wenn man sich deine Fragen der letzten Wochen durchliest, insbesondere die Fragen über Alkoholabusus, kommt der KpFw aus seiner Garantenstellung gar nicht heraus, ohne sich selbst eines Dienstvergehens schuldig zu machen.

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Wichtig ist, das DU dich darin wohl fühlst und dazu stehst, wie auch immer sie ist. Dein Freund muss lernen, dich so zu nehmen, wie du bist. Da brauchst du dich nicht zu verbiegen. Geh' einfach deinen Weg!

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Ein Rind verdaut alle Formen von Zellulose, also auch Karotten, Äpfel, usw. Es würde sie wohl nur nicht nehmen, solange sie ihm fremd sind.

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Mehrwertige Alkohole sind chemisch gesehen Kohlenwasserstoff-Verbindungen mit mehr als einer OH-Gruppe. Die machen nicht fett und sind nicht schädlich. Es wird allerdings diskutiert, dass sie appetitanregend seien.

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