Hi Linda,

wenn du in Ausbildung bist und deine Prüfung beim ersten mal nicht schaffst, darfst du erst mal nicht gekündigt werden. Ich nehme an, dass deine Ausbildund kurz vor´m Ende ist und du nun deine Abschlussprüfung hast. Dein Chef muss dich dann erneut für die Prüfung anmelden. Solltest du dann wieder nicht bestehen, ist es möglich dass deine Ausbildungsverhältnis oder Abschluss endet.

Aber für´s Erste darf er dich nicht kündigen. Zusätzlich kannst du dir deine Ausbildungsordnnung durchlesen und bei weiteren Unklarheiten zur IHK gehen.

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Es gibt zu deiner frage ein passendes Sprichwort:

Wer die Hand als erstes zum Schlag erhebt, gibt zu, dass ihm die Ideen ausgegangen sind.
Ich denke dass dieses Sprichwort deine Frage ganz gut beantworten kann.

Viele Grüße

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