Diese Antwort, wie sie @MöchteAWissen treffend formuliert hat, habe ich in meinem Beitrag noch unterdrückt. Aber ich bin der absolut gleichen Meinung wie @MöchteAWissen. Die Allianz kann man keinesfalls empfehlen. Dort zählt nur der Umsatz, nicht der Mensch.

Gute und soziale Versicherer sind solche, die keine AG sind. So z.B. die VVaG (Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit), bankenverbundene Versicherer (z.B. Sparkassen und Volksbanken-Versicherungen) sowie Sozialversicherungsträger.

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Wenn Du das Fahrzeug fährst ist es grundsätzlich mal versichert, wenn es angemeldet ist - und somit auch Du. Du bist vermutlich nur nicht als Fahrer in der Versicherung eingetragen. Ein Anruf beim Vertreter/der Versicherung und das Problem ist gelöst. Wenn es sich nur um einen Tag handelt werden die den Einschluss möglicherweise sogar kostenlos vornehmen.

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Ja, wenn der Stein von seiner Ladung stammt. Aber in der Praxis gehen solche Fälle oft aus wie das Hornberger Schießen - wegen der Beweislage, wenn keine Zeugen dabei sind. Zunächst müßte der LKW erst einmal zum Halten gebracht werden, damit man dem Fahrer den Schaden zeigen kann. Der wird einwenden, die Scheibe wäre schon kaputt gewesen oder er wird sagen, der Stein sei nicht von der Ladung gefallen, sondern von der Strasse hochgeschleudert worden- dann müßte er nicht haften. Recht haben und bekommen ist - wie so oft - sehr schwierig.

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Eine "gute Versicherung für ein Handy" gibt es nicht, daher kann die Empfehlung nur lauten: keine abschliessen!

Sie rechnet sich eher nicht und sehr oft gibt es Ärger wegen den Einschränkungen und Ausschlüssen in den Bedingungen. Ersetzt wird i.d.R. nur der Zeitwert, der Wertverlust ist bei diesen Geräten extrem hoch, so dass man nach nur kurzer Zeit erhebliche Abschläge hinnehmen muss.

Das Kosten/Nutzen-Verhältnis ist zudem misserabel. Den Rat der Stifung Warentest kann man nur untermauern, von derartigen Versicherungen die Finger zu lassen.

Wenn man auf das Gerät halbwegs aufpasst und pfleglich behandelt passiert auch nichts. Habe seit über 20 Jahren Handys und es ist noch nie etwas geschehen was unter die Versicherung fallen könnte.

Im übrigen ist das Instrument "Versicherung" eigentlich gedacht um existenzbedrohende Risiken abzusichern - Dein Handy fällt da bestimmt nicht drunter.

Das sagt Dir ein Vollblut-Versicherungsmensch, der üblicherweise zum Abschluss von (sinnvollen) Versicherungen rät!

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Sie hat die üblichen Verkehrssicherungspflichten zu beachten, den Platz also in einem Zustand zu erhalten, bei dem kein Dritter geschädigt werden kann. Der Klassiker ist die Räum- und Streupflicht im Winter.

Eine weitergehende Haftung wg. des Belags ist dagegen ausgeschlossen. Der Mitarbeiter kann nicht den Anspruch erheben, dass der Platz befestigt sein muss. Wenn ihm die gegebene Situation nicht sicher genug ist muss er eben auf den Parkplatz verzichten, wenn er eine Beschädigungsgefahr für sein KfZ befürchtet.

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Wenn der Betrieb seine Verkehrssicherungspflicht verletzt ist er zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet. Das umfasst nicht nur die Heilbehandlungsmassnahmen, sondern

  • Verdienstausfall (insb. bei Selbstständigen)
  • Reinigungskosten der Kleidung bzw. Reparatur und Ersatz bei Beschädigung
  • Schmerzensgeld
  • Rente bzw. Kaptalabfindung bei dauerhafter Beeinträchtigung/Invalidität
  • sonstige Kosten (z.B. Fahrtkosten, Porto bei Schriftwechsel etc.)

Wenn der Boden  verschmutzt war liegt i.d.R. ein Verstoß gegen die Verkejrssicherungspflicht vor. Da Zeugen vorhanden waren und eine Protokoll gefertigt wurde dürfte es bei der Durchsetzung von den o.g. Schadensersatzansprüchen keine Probleme geben. Wichtig ist, dass belegt werden kann, dass die Verschmutzung/Gemüseblätter ursächlich für den Sturz waren.

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Wennsich das Abflussrohr ohne Euer Zutun gelöst hat und Ihr auch nicht daran tätig gewesen seid trifft Euch kein Verschulden. Das heißt, dass der Schaden am Gebäude der Gebäudeeigentümer tragen muss. Wenn er eine Gebäude-Leitungswasserversicherunng hat kommt diese für den Schaden auf.

Wenn an Eurem Haurat auch ein Schaden entstanden sein sollte (z.B.aufquellendes Holz an Möbel) ist das Sache Eurer Hausratversicherung. Sollte der Bodenbelag beschädihgt sein muss der Eoigentümer diesen reparieren/erneuern. Zahlt auch seine Gebäudeversicherung.

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Da ihr beide noch zuhause - also in einem gemeinsamen Haushalt - wohnt, bezahlt die Privathaftpflichtversicherung leider nicht. Den Schaden muss dir dein Bruder aus der eigenen Kasse bezahlen. Da gibt es leider auch keine legalen Alternativen.

Dass er in der Familienhaftpflicht-Versicherung noch mitversichert ist heißt nicht, dass Schäden innerhalb der Familie versichert sind, sondern nur solche Schäden, die gegenüber Dritten oder Familienmitglieder, die nicht mehr im gemeinsamen Haushalt wohnen, verursacht werden.

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Ob das Fahrzeug neueren oder älteren Datums ist spielt bei der Beurteilung keine Rolle. Wichtig ist, ob der finanzielle Verlust bei einem selbstverschuldeten für den Halter so existenz-wichtig ist, dass er den Mehrbeitrag, den die Vollkasko gegenüber der Teilkasko erfordert, fbereit ist zu zahlen. Daher sollte er sich von seinem Vertreter berechnen lassen, wiie hoch die Beitragsdiffrenz zwischen den beiden Versicherungsarten ist. Dabei spielt natürlich auch die SB eine Rolle. Hier ist abzuwägen, wie hoch die Beitragsreduzierung bei den verschiedenen SB-Varianten im Verhältnis zur SB ausfälllt. Dies muss individuell entschieden werden und sieht bei jedem Fahrzeugtyp anders aus.

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Für das Handy besteht in der Hausratversicherung der gleiche Vers.-Schutz wie für den darüber versicherten Haushalt. Von einigen Ausnahmen abgesehen muss der Schaden also in der Wohnung bzw. einem Gebäude entstanden sein, oder durch Beraubung (=Anwendung von Gewalt gegen Leib und Leben) auf der Strasse. Die Hausratvers. entschädigt zum Neuwert.

Die Handyversicherung deckt weitergehende Schadensursachen ab, aber nur zum Zeitwert und oft mit einer Selbstbeteiligung. Darüber hinaus gelten weitere Einschränkungen und Ausschlüsse (z.B. grobe Fahrlässigkeit). Probleme und Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung sind daher leider die Regel. Der Beitrag einer Handyversicherung ist des Weiteren unter Berücksichtigung des geringen Schadensersatzes, den sie bei einem Schadensfall zu bezahlen hätte, viel zu hoch.

Die Stiftuung Warentest rät daher ausdrücklich vom Abschluss solcher Versicherungen ab.

Letztendlich der Hinweis: Die Institution "Versicherung" ist dafür gedacht, sich vor Risiken zu schützen, die die Existenz bedrohen. Diese Voraussetzung ist bei einem Handy bei Weitem nicht gegeben, selbst wenn der ersatzlose Verlust verständlicherweise schmerzlich ist.

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Eines ist sicher: Für den von dir genannten Grund tritt sie auf keinen Fall ein.

Ansonsten gibt es von Versicherer zu Versicherer unterschiedliche Bedingungen. Für welche Fälle konkret deine Versicherung eintritt musst du dann schon in den deinem Vertrag zugrundeliegenden Bedingungen nachlesen.

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Wie Besserwisser65 richtig schreibt werden die Krankheitskosten und evtl. eine Rente von den Kranken- bzw. Sozialversicherungen übernommen, die bei Verschulden Dritter bei diesen in Regress gehen werden.

Grundsätzlich ist es so, dass Schäden, die ein Hund verursacht, über die Tierhalter-Haftpflichtversicherung bezahlt werden.

Da diese vom Hundebesitzer nicht abgeschlossen wurde ist von dieser Seite zugunsten des Hundehalters keine Entschädigung zu erwarten. 

Allerdings könnte und würde in Eurem Fall geprüft, inwieweit ein Regressanspruch gegen deine Mutter besteht, weil sie fahrlässig gehandelt hat. Es ist nämlich nicht erlaubt mit dem Fahrrad einen Hund auszuführen - somit hat sie widerrechtlich gehandelt. Allerdings stellt sich dann die Frage, ob sie tatsächlich haften müßte, denn nach § 280 BGB muss man nicht für Schäden eintreten die bei Gefälligkeitshandlungen entstanden sind. Dies gilt allerdings in erster Linie gegenüber demjenigen, dem man hilft. Inwieweit diese Einschränkung gegenüber Dritten gilt kann ich leider nicht beantworten. Also hier dürfte sich ein großes Fass aufmachen.

In den neueren PHV-Bedingungen ist das Ausführen von fremden Hunden mitversichert. Würde diese bestehen, hätte man auf jeden Fall Versicherungsschutz, entweder in Form des Schadenersatzes oder der Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche.

Weshalb nach der Kündigung der PHV nicht rechtzeitig ein Anschlussvertrag abgeschlossen wurde ist für mich schleierhaft und nicht nachvollziehbar! Hat da jemand geschlafen oder bestand überhaupt keine???

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Eine "gute Versicherung für ein Handy" gibt es nicht, daher kann die Empfehlung nur lauten: keine abschliessen!

Sie rechnet sich eher nicht und sehr oft gibt es Ärger wegen den Einschränkungen und Ausschlüssen in den Bedingungen. Ersetzt wird i.d.R. nur der Zeitwert, der Wertverlust ist bei diesen Geräten extrem hoch, so dass man nach nur kurzer Zeit erhebliche Abschläge hinnehmen muss.

Das Kosten/Nutzen-Verhältnis ist zudem misserabel. Den Rat der Stifung Warentest kann man nur untermauern, von derartigen Versicherungen die Finger zu lassen.

Wenn man auf das Gerät halbwegs aufpasst und pfleglich behandelt passiert auch nichts. Habe seit über 20 Jahren Handys und es ist noch nie etwas geschehen was unter die Versicherung fallen könnte.

Im übrigen ist das Instrument "Versicherung" eigentlich gedacht um existenzbedrohende Risiken abzusichern - Dein Handy fällt da bestimmt nicht drunter.

Das sagt Dir ein Vollblut-Versicherungsmensch, der üblicherweise zum Abschluss von (sinnvollen) Versicherungen rät!

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Eine "gute Versicherung für ein Handy" gibt es nicht, daher kann die Empfehlung nur lauten: keine abschliessen!


Sie rechnet sich eher nicht und sehr oft gibt es Ärger wegen den Einschränkungen und Ausschlüssen in den Bedingungen. Ersetzt wird i.d.R. nur der Zeitwert, der Wertverlust ist bei diesen Geräten extrem hoch, so dass man nach nur kurzer Zeit erhebliche Abschläge hinnehmen muss.

Das Kosten/Nutzen-Verhältnis ist zudem misserabel. Den Rat der Stifung Warentest kann man nur untermauern, von derartigen Versicherungen die Finger zu lassen.

Wenn man auf das Gerät halbwegs aufpasst und pfleglich behandelt passiert auch nichts. Habe seit über 20 Jahren Handys und es ist noch nie etwas geschehen was unter die Versicherung fallen könnte.

Im übrigen ist das Instrument "Versicherung" eigentlich gedacht um existenzbedrohende Risiken abzusichern - Dein Handy fällt da bestimmt nicht drunter.


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Wenn ich richtig interpretiere ging durch Unvorsichtigkeit ein Fensterrahmen oder -Flügel (also nicht die Glasscheibe) in der Wohnung kaputt.

Die Hausratversicherung als auch die Glasversicherung kommt dafür keinesfalls auf. In der Glasversicherung sind allerdings oft Schäden am Rahmen mitversichert, aber nur in Verbindung mit einem Glasbruch.

Wenn das Fenster zu der gemieteten Wohnung gehört könnte grundsätzlich deine Privathaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen, wenn Mietsachschäden am Gebäude mitversichert gelten (was bei den klassischen PHV üblich ist). Sprich mal deinen Vertreter an, der kennt deine Police ja am besten und könnte meine Aussage ggf. bestätigen,

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Verstehe ich Dich richtig - AD kommt für Dich generell nicht mehr in Frage?

Eine ID-Stelle bei einem Versicherer wirst DU in MV kaum bekommen - das verstehe ich. Möglich wäre evtl. eine Bürotätigkeit in einer Versicherungsagentur oder Maklerbüro. Denkbar wäre evtl. der Umstieg in eine Bank - viele arbeiten mit Versicherungsgesellschaften zusammen um die Bankkunden auch in Vers,-Angelegenheiten zu beraten (Sparkassen, Volksbanken, Commerzbank).

Eine Weiterbildung wird m.E. nichts bringen, höchstens der Umstieg in eine andere Branche. Denkbar wäre da der Immobilienbereich (z.B. Immobilienmakler). 

Wenn alle Stricke reißen Umzug aus dem strukturschawchen MV nach Berlin - da müssten alle Türen offen stehen.

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Nach den klassischen Versicherungsbedingungen sind Kinder mitversichert bis zum Ende der Schul - und Berufsausbildung, sofern sie im gemeinsamen Haushalt mit den Eltern wohnen. Neuer Bedingungen haben diese Einschränkung nicht mehr. Eine vorübergehende Abwesenheit - z.B. wg. Studium o. Berufsausbildung in einer anderen Stadt - hebt den "gemeinsamen Haushalt" nicht auf - man gilt also weiterhin über die PHV der Eltern versichert.

Es gibt aber auch ältere Bedingungen oder Verträge bei "Billigversicherern", da sind Kinder über 18 Jahre generell nicht mehr mitversichert!

Wie es in Eurem Fall aussieht muss mit dem Versicherer abgeklärt werden - nur der kann eine verbindlich richtige Auskunft geben.

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Als Mitarbeiter der Allianz kann ich Dir nur dringend davon abraten zu diesem Laden zu gehen. Er mag ja Marktführer sein und gute Produkte im Angebot haben, also nach aussen gut erscheinen und ein guter Partner für den Konsumenten sein. Aber ich kenne keine andere Versicherungsgesellschaft, die eine schlechtere soziale Einstellung hat als die Allianz - eine misserable Mitarbieterführung. Angestellte oder Vertreter sind nur eine Nummer und Werkzeuge um überzogene Ziele zu erreichen, wobei die Verdienstmöglichkeiten den Anforderungen nicht gerecht werden. Viel Versprechen und heiße Luft. Die Aktionäre sind ihr viel wichtiger.

Aktuelles Beispiel gefällig?: Die AZ feiert dieses Jahr ihr 150. Firmenjubiläum. Es gibt keinen Jubiläumsbonus für die Mitarbeiter, wie dies sonst bei globalen Konzernen üblich ist. Nach einem Mitarbeiter-Shitstorm im Internet hat man sich nun entschlossen, dass jeder Mitarbeiter eine Armbanduhr (Wert ?) erhält. Zugegebenweise ist dies keine Situation an dem seine Entscheidung für oder gegen eine Versicherung festmachen soll - aber es ist ein Wegweiser, wie deren Vorstand tickt.

Ob man bei der AXA einen besseren Umgang mit seinem wertvollsten Betriebsvermögen (Mitarbeiter) pflegt kann ich allerdings auch nicht sagen, habe zumindest nichts Gegenteiliges gehört.

Grundsätzlich würde ich eher einen Versicherer bevorzugen der keine AG-Rechtsform hat, eher einen VVaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - z.B. Barmenia-Vers.) einen Bankenvertrieb (z.B. Sparkasse, R.uV.) oder auch einen Sozialversicherer. Die AG haben oft priorisiert nur den Aktienkurs im Blick, weil an dem der Erfolg oder Misserfolg des Vorstandes ablesbar ist. Die Mitarbeiter laufen unter "ferner liefen".

Ich empfehle Dir auch mal zu googlen, da wirst Du in o.g. Sinne auch fündig.


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