Habe gerade das selbe Problem. Die Frage ist schon richtig, da steht, dass neben dem Aufkleber für das Paket auch ein - ausgefüllter - Retourenschein beigelegt werden muss.

Leider gibt der Retourenschein nur keine Ausfüllmöglichkeit bei Rücksendung.

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Dann sollte das doch kein Problem sein. Selbst wenn du waehrend des Urlaubs krank wirst, hast du ja einen ANspruch darauf, ihn nachzuholen.

Wenn eine schriftliche Urlabsgenehmigung vorliegt, kann gleich aus welchen Gruenden nicht einfach der Urlaub gestrichen werden, es sei denn, dein Arbeitgeber uebernimmt alle anfallenden Kosten, die evtl. schon fuer Uebernachtung/Hotel/Flug etc. bezahlt worden sind - Schließlich war der Urlaub ja genehmigt.

Die Krankheit spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Eigentlich gar keine.

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