Einbauküche bei Auszug entfernen
Hallo, ich habe bei meinem Einzug die maßgeschneiderte Küche für 2000€ übernommen. Das ist ein Jahr her. Nun ziehe ich aus. Am liebsten würde ich die Küche drin lassen und dem Nachmieter verkaufen. Sollte sich der Nachmieter aber dagegen entscheiden, reiße ich die Küche raus. Mein Vermieter sagt, dass ich in dem Fall dafür zu sorgen habe, dass die Wand hinter der Küchenzeile einzugsfertig ist. Sprich, ich soll ggfs, verputzen, kacheln tapezieren...
Das kann ja wohl nicht sein, oder?!?!
Vielen Dank & Grüße Righton
Mietrecht,
Mietvertrag