Antwort
Danke! Aber ich meine vielmehr, ob nicht die Zeit, die sie schon den Führerschein hatte, als Probezeit angerechnet wird.
Sprich, wenn Sie in der Ukraine schon 1,5 Jahre gefahren ist, dann verkürzt sich die Probezeit hier um genau diese Zeit. Das war zumindest das, was ihr Fahrlehrer ihr gesagt hat.
Danke!!