Hallo zusammen,
ich möchte mal die aktuelle Situation schildern.
Wir sind Mieter einer 106 qm Wohnung seit 2009 in einer einfachen Wohnlage Berlins.
Wir hatten einen Staffelmietvertrag welcher Anfang 2011 die letzte Erhöhung bewirkt hat. Die Miete ist seither unverändert. Der Vermieter fordert nun eine Mieterhöhung von 6,60 EUR /qm auf 7,44 EUR /qm und beruft sich auf den Berliner Mietspiegel 2011.
Ebenfalls hat er die maximale Steigerung innerhalb von 3 Jahren mit bedacht und fordert genau 19,99 % mehr Miete als 2010.
Im Mietspiegel 2011 ist unsere Wohnung wie folgt eingegliedert:
Spanne von 5,51 - 8,37 angegeben mit einem Mittelwert von 7,05 EUR.
Jetzt ist vor kurzem der Mietspiegel 2013 erschienen, welcher für uns wichtige Änderungen beinhaltet. Und zwar ist die Spanne nun 6,01 - 7,42 mit einem Mittelwert von 6,70 EUR.
Der Vermieter fordert also eine Mieterhöhung basierend auf dem Mietspiegel von 2011. Mit den 7,44 EUR /qm liegt er nun laut neuem 2013er Mietspiegel über der Spanne...um ganze 2 cent.
Ebenfalls habe ich die Berechnung der genauen ortsüblichen Vergleichsmiete basierend auf wohnwertsteigernden und wohnwertmindernden Merkmalen berechnet. Hier läge unsere Wohnung bei 6,84 EUR.
Die Frage ist jetzt, ist die Mieterhöhung so ÜBERHAUPT erlaubt, bzw. sollte man wiedersprechen aufgrund der Höhe? Es sind immerhin fast 90 EUR mehr im Monat.
Danke und LG
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