Liebe Community,
kürzlich stellte ich bei einer Busfahrt in einem Linienbus im Stadtverkehr fest, dass in dem dafür vorgesehenen Fach nur Warndreieck, Warnleuchte und Verbandkasten vorhanden waren, aber keine Warnweste. Darauf angesprochen meinte der Fahrer, dass er tatsächlich keine Warnweste im Fahrzeug mitführe. Dies sei aber seiner Kenntnis nach auch nicht erforderlich, da das Fahrzeug ausschließlich im Linienverkehr eingesetzt werde. Eine Warnweste müsse man, so weit er wisse, nur im Gelegenheitsverkehr mitführen. Genau so sei es mit einem Handscheinwerfer. Auch der sei nicht an Bord, weil das im Linienverkehr nicht vorgeschrieben sei. Bei wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Mitzuf%C3%BChrende_Ausr%C3%BCstungsgegenst%C3%A4nde_im_KFZ) wird kein Unterschied zwischen Linien- und Gelegenheitsverkehr gemacht. Daher meine Frage: Hat der Fahrer Recht mit seiner Aussage, oder liegt er falsch und das Verkehrsunternehmen wäre verpflichtet, auch im Linienverkehr jedes Fahrzeug mit Warnweste und Handscheinwerfer auszustatten? (Mal davon abgesehen, dass natürlich sehr sinnvoll ist, wenn der Fahrer eine Warnweste trägt und seine Fahrgäste nicht) Danke für eure Antworten!