definiert eine Nichtstaatliche Organisation (NGO) folgendermaßen:
„Eine nichtstaatliche Organisation (NGO) Praktisch bedeutet dies: Jegliche Arbeit die getan wird, findet satzungsgemäß in einer Weise statt, daß damit "Aufgaben zum Nutzen der Allgemeinheit" verrichtet werden.
ABER: Ohne irgendwelche Abhängigkeiten von staatlichen Stellen, sondern einzig verpflichtet der eigenen Satzung; frei in der Wahl der Mittel zur Durchsetzung der satzungsgemäßen Ziele. Wobei dies selbstverständlich bei Bedarf auch in Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen oder staatlich gelenkten Organisationen erfolgt. Manche NGOs sind für ganz bestimmte Aufgaben gegründet, so zum Beispiel Menschenrechte, Umwelt oder Gesundheit.