Freund will mich nicht weggehen lassen, was tun?

Mein Freund und ich sind beide eher eifersüchtig. Zu Beginn (wir sind auch erst knapp 4 Monate zusammen) fand ich es vollkommen okay, dass wir immer zusammen weggehen und da ich auch selbst ein eifersüchtiger Mensch bin, fand ich es auch süß, dass er für mich das Saufen abgesagt hat. Er hat es von sich aus getan, mir zuliebe, nicht weil ich es so wollte.

Ich meinte von Anfang an zu ihm, dass ich finde, dass diese Eifersucht nicht gesund ist - auch die meinerseits aus. Es ist immer so interessant, das andere Handy zu durchforschen, aber auch wenn’s mich interessiert und er es mir auch schon mal freiwillig gezeigt hat, finde ich es einfach nicht gesund. Sowas ist doch nicht normal. Inzwischen ist es schon so weit gekommen, dass er ,,Tests“ macht, also er fragt nach meinen Chats, aber in erster Linie schaut er nur nach meiner Reaktion, also ob ich ein Problem damit habe, ihm meine Chats zu zeigen. Manchmal guckt er dann auch auf mein Handy und schaut mit welchen Männern ich in Kontakt bin (inzwischen nur noch einem).

Der Mensch ist oftmals egoistisch und würde lieber dem Partner etwas verbieten, selbst dabei jedoch in Freiheit leben. Wenn er mir zuliebe nicht auf seiner Abschlussparty war, dann ist es klar, dass es egoistisch von mir ist ohne ihn auf meineAbschlussparty im Club zu gehen. Ich merke aber immer mehr, wie es mich einschränkt und das ich das so nicht will. Man muss dazu sagen, er hatte vor mir 2 Freundinnen, die ihn beide beim Feiern betrogen haben. Er hat Angst, dass ich ihm fremdgehe oder angefasst werde und will nicht, dass Männer geiern. Aber ich will einfach auch mal nur mit meinen Freundinnen feiern gehen und Spaß haben, jedoch ist das nicht möglich, weil er entweder mitkommen will oder dann beleidigt ist und sich extra aufgrund der Eifersucht ablenken muss, solange ich weg bin.

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Das ist für mich keine Beziehung. Ein wenig Vertrauen sollte schon da sein. Man kann schließlich die Fehler der Ex-Partner nicht auf den aktuellen Partner schieben.

Außerdem sind Freunde so wichtig. Bei euch ist es ja auch noch relativ frisch. Und auch selbst wenn das nicht wäre. Wer sagt einem, dass eine Beziehung ewig hält? Wenn du alle Freunde wegen ihm aufgibst und er ist irgendwann weg. Dann hast du niemanden mehr. Etwas überspitzt formuliert.

Ich würde mit ihm sprechen und ihm klar machen, dass du zwar gerne was mit ihm unternimmst aber ab und an auch mal alleine los möchtest. Wenn er das nicht akzeptieren kann, musst du dir überlegen ob du so weiter leben kannst bzw. willst.

Alles Gute für dich :)

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Dürfen die AGB's höhere Verzugszinsen als lt. Gesetz erlaubt verlangen?

Hallo zusammen,

für folgende Frage möchte ich bitte nicht verurteilt werden. Ich habe die Verzugszinsen bereits überwiesen. Ich möchte nur für die Zukunft die Gesetzeslage in dieser Situation kennen.

Ich habe Im Internet etwas bestellt. Der Wert war um die 40 €. Hier war das Zahlungsziel der 26.04.2019. Ich habe die Überweisung leider wirklich verpennt. Am 28.04. kam eine freundliche Erinnerung ohne Verzugszinsen und auch ohne Mahngebühren. Ich habe die Rechnung dann umgehend per Online-Banking überwiesen.

Am 03.05.2019 habe ich dann eine Mahnung erhalten. Diese habe ignoriert. Ich habe ja schließlich überwiesen. Dann folgte am selben Tag eine weitere. Auch diese habe ich ignoriert. Ich dachte diese wäre doppelt. Letztendlich war in der 2. Mail meine Zahlung abgezogen und nur noch 1,20 € Verzugszinsen offen. Am 21.05.2019 habe ich dann eine zweite Mahnung über diese Verzugszinsen + nochmals Verzugszinsen in Höhe von 1,20 € bekommen. Ich habe mich dann an den Kundenservice gewandt.

Dem Kundenservice teilte ich mit, dass ich eigentlich nicht einsehe die Kosten zu zahlen, da ich vor der ersten Mahnung überwiesen habe. Der Kundenservice antwortete mir, dass ich dennoch im Zahlungsverzug war und meine Zahlung erst am 03.05. eingegangen wäre. Ich fand das zwar etwas frech, da normalerweise die Mahngebühren erlassen werden wenn man vorher gezahlt hat. Ich arbeite selbst in dem Bereich und wir machen das grundsätzlich bei der ersten Mahnung so. Außerdem hatte ich ja auf Grund der freundlichen Erinnerung ohne Verzugszinsen und ohne Mahngebühren überwiesen. Eine Überweisung für nur 1,20 € finde ich zwar etwas übertrieben aber wenn das muss, dann ist es halt so.

Dennoch hat mich das nicht locker gelassen und ich habe mich bezüglich Verzugszinsen etwas informiert. Laut Gesetz sind hier Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dies habe ich mal aus Neugier berechnet. Ich kam auf ganz 0,04 € Zinsen. Der Kundenservice, dem ich dies geschildert habe, verwies direkt auf die AGB's. In den Antworten habe ich den Absatz einmal zitiert. Dort wurde gesagt, dass sie für jede Mahnung 1,20 € Verzugszinsen berechnen dürfen. Dem Kunden steht es frei einen Nachweis zu erbringen, ob der Schaden geringer ausgefallen ist. Die Mahnungen kamen ausschließlich per Email. Es fielen also weder Papier - noch Portokosten an.

Außerdem habe ich aus der Berufsschule noch im Kopf, dass man alles vereinbaren darf aber dass es einen nicht schlechter treffen darf als das Gesetz sagt. Vielleicht habe ich hier aber auch was falsch in Erinnerung. Ist ja schon ein paar Jahre her.

Daher meine Frage. Ist das alles richtig so, wie das Unternehmen es hier gemacht hat? Oder habe ich ansatzweise Recht?

Wie bereits oben erwähnt. Ich habe die Gebühren bereits überwiesen. Ärger will ich wegen dem Betrag nicht. Das wäre wirklich lächerlich. Aber zukünftig kann es ja vielleicht um ganz andere Beträge gehen und dann wüsste ich gerne Bescheid.

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Ich zitiere dem gewissen Absatz aus den AGB von diesem Unternehmen: "Pro Einkauf wird von uns eine Rechnungsgebühr von Euro 0 erhoben. Befinden Sie sich in Zahlungsverzug kann ...... für jede Mahnung Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden in Höhe von pauschal 1,20 € verlangen. Ihnen steht jeweils der Nachweis frei, dass ..... kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist."

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