Die Öffentliche Verwaltung arbeitet nach der gültigen Gesetzgebung und ist eine Organisation, die sich mit den administrativen Tätigkeiten im 3-Gewalten-System befasst. Sie ist die Executive im Bereich öffentlicher Aufgaben.
Alle Handlungen und Tätigkeiten der Öffentlichen Verwaltung sind an die gültigen Gesetzgebungen gebunden. Behörden sind im hierarchischen Prinzip aufgebaut, wie von Max Weber im Jahr 1922 bereits hervorgehoben wurde. Dabei arbeitet die Öffentliche Verwaltung im Dienste des Staates oder einem anderen Träger im öffentlichen Raum. Sie kann keine Gesetze festlegen, keine Rechtsprechung vornehmen und ist weder Judikative noch Gubernative.
Die vorgenommenen Handlungen richten sich strikt nach den landesgültigen Gesetzgebungen und dürfen nicht konträr zum Gesetz stehen. Die Hauptverantwortlichen, also die Spitze der Verwaltung, ist gegenüber dem gewählten Parlament rechenschaftspflichtig.
Die Öffentliche Verwaltung wird in drei Zuständigkeitsbereiche unterteilt:
die Verwaltung im materiellen Sinne
die Verwaltung im organisatorischen Sinne
die Verwaltung im formellen Sinne.
Der Aufgabenbereich der Öffentlichen Verwaltung
Im historische Sinne ist die Öffentliche Verwaltung für den Schutz und die Sicherung des Zuständigkeitsterretoriums auf finanzielelr Ebene verantwortlich. Die Verfügungsgewalt hat sich verändert und neben dem Finanzbereich die Eingriffsverwaltung und Lenkungsverwaltung unter ihre Schirmherrschaft genommen. Die drei hauptsächlichen instrumente sind
--> die Enteignung
--> der Einkauf am herkömmlichen Markt
--> die Eigenproduktion.
Im Bezug auf die Enteignung geht es zum Beispiel um die Beschaffung von Vermögenswerten wie Grundstücken, die nicht verkäuflich, sondern für den Erbau gemeinschaftlich genutzter Areale gedacht sind. Die Öffentliche Verwaltung beschäftigt rund 4,2 Millionen Menschen, deren Einteilung in Arbeiter, Beamte und Angestellte erfolgt. Weiter unterteilt sich die öffentliche Verwaltung in mehr als 30 Bundesbehörden mit unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen.