Hallo,
ich bin vor kurzen aus meiner 2 Raumwohnung gezogen, ohne die Wände zu streichen, die in sogenannten Schockfarben gestrichen waren. Der Vermieter verlangt nun von mir, dass ich eine "Herstellung eines einheitlichen Wandanstriches in der Farbe Weiß" durchführen soll. Da aber in meinem Mietvertrag weder etwas von Herstellung der Wohnung in Übergabezustand oder von weißen Wänden stand sah ich mich nicht gezwungen diese Arbeiten zu vollziehen.
Weiterhin ist bei meinem Waschbecken ein Stück Keramik herausgeplatzt (Durchmesser 2mm) muss ich nun nach dem Auszug das Waschbecken ersetzen?
Und zum guten Schluss soll ich auch noch den Teppich ersetzen, der fleckig und für den Vermieter beschädigt sei. Der Teppich ist aber lediglich sehr abgenutzt und nicht beschädigt. Er wird auch nicht im Mietvertrag erwähnt und wurde vor meinem Einzug eingesetzt worden.
Ich habe auch nur 1 1/2 Jahre in der Wohnung gewohnt
Kann mir jemand helfen und mir sagen ob der Vermieter im Recht liegt mit seinen Forderungen?