Also erstens, wenn die Schenkung deiner Eltern ausschließlich auf dich lautet, kriegt der Mann garnichts.Das ist dein Geld. Und Zugewinn, heißt, was in der Ehe an Gewinn gemeinsam erwirtschaftet wurde. Habt ihr aber nicht. Auf der Wohnung sind ja nur Restschulden. Lediglich den Teil, denn dein Mann als Tilgung mit eingbracht wird, kann verrechnet werden. Das kann aber nicht viel sein. Aber das wird dir ein Anwalt besser erklären können. Insoweit habt ihr keinen Gewinn an der Wohnung, denn wird sie unter 10 Jahren veräußtert, mit mehr Gewinn, muß der Überhang versteuert werden. Aber bei nicht mal einem Jahr Ehe, kann der Zugewinn nicht groß sein.

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Ein Arzt. Der Frauenarzt kann dir was verschreiben, dass die Periode mindert, und auch die Schmerzen nimmt. Was anderes gibt es da nicht.

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Nein, kannst du nicht. Erst wenn es sich inWochen ausweitet. Baustellen gehören dazu, du bist nicht im Urlaub, bzw. im Hotel.

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Das ist jetzt doch nicht dein Ernst. Vielleicht hat er es nicht gehört, hat schlechte Laune, oder ist gedanklich irgendwo anders. An einem nicht erwiederten Gruß, sollte man eigentlich keinen Gedanken verschwenden. Nur, wenn es sich ausweitet.

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Also als erstens würde ich mir mal das Zeugnis deiner Eltern zeigen lassen, genauso wie die Klamotten (Foto etc.) Stell deinen Eltern konkrete Fragen, was ihnen an dir nicht passt. Wenn das alles nichts hilft, sucht dir jemand aussenstehenden, der deine Rechte vertritt. Als erstes in der Verwandtschaft etc. Wenn das alles nichts hilft, dann hole dir professionelle Hilfe (Vertrauenslehrer, Jugendamt). Man kann es auch zu gut meinen.

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Du wirst drin bleiben können, wenn du den Teil der Miete, die der Arbeitsagentur zu hoch sind selbst zahlst.

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Nach zwei Jahren ohne Kontakt wird es keine Liebe mehr sein, sondern ehe ein Vermissen, Gewohnheit oder Einsamkeit. Aus deiner Frage geht nicht hervor, ob du zusammen warst mit ihr und wie lange, oder ob es immer eine Liebe von deiner Seite aus war? Wenn du mit ihr zusammen warst, nimm ein Zettel und schreibe das Gute und Schlechte auf, und da denke drüber nach, dann wird dir die Entscheidung leichter fallen.

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Das kommt auf die Länge der Vertrages an. Aber normalerweise können die schon die kompletten Stunden in Rechnung stellen. Ob abarbeiten noch möglich ist, glaube ich nicht, da ihr den Schrebergarten nicht mehr besitzt, und so dem "Verein" nicht mehr angehört.

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Ich kann einen Hund doch nicht nach meinen Wünschen bestellen. Das liegt an dir, was du daraus machst. Wenn du dich für eine Rasse entschieden hast, ist der Züchter das A und O. Sieh zu, dass du einen Hund (wenn es ein Rassehund sein soll) aus einer Privatzucht holst. Da sind dann viele sog. Probleme von Anfang an nicht vorhanden. Kostet mehr, als bei Massenzüchter oder Ausland. Aber spart im Endeffekt ne Menge Geld. Ich habe einen White West Highland Terrier, die gelten als verbellt und kompliziert. Kann ich nicht bestätigen. Hunde brauchen Auslastung, Beschäftigung und Auslauf. Und wenn du das beherzigst, wirst du keine Probleme haben. Als Tipp: Keinen Hund nehmen, der zurzeit "in" ist, da sind Überzüchtungen fast vorprogammiert. Deshalb haben wir uns vor ein paar Jahren für einen Westie entschieden, und keinen Mops oder Golden Redriever nehmen.

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Also ich würde schreiben: Hiermit kündige ich die Wohnung zum 1.12.2012. Als Übergabetermin schlage ich den 30.11.2012 vor.

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Du wirst in die Privatinsolvenz gehen können, aber das Schuldanerkenntnis bleibt davon unberührt. Die wirst du wohl zahlen müssen.

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wenn du bei der Anzeige mit 300 Euro reserviert hast, und er erst nach dem Kauf reduziert hat, hast du keine Chance sie billiger zu bekommen.

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Neue Klamotten sind imprägniert, deshalb sollte man diese auch immer waschen. Sie kann auf die ein oder andere Imprägnierung reagieren. Das ist aber eher selten.

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Sind die Renovierungsfristen bei Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht abgelaufen und ist die Wohnung auch nicht übermäßig abgewohnt, so muss der Mieter auch dann nicht renovieren, wenn im Mietvertrag eine sog. Endrenovierungsklausel vereinbart wurde. Wichtig: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass durch Allgmeine Geschäftsbedingungen im Mietvertrag vereinbarte Klauseln, die den Mieter zur laufenden Renovierung und zusätzlich zu einer Endrenovierung verpflichten, unwirksam sind. Dagegen soll der Mieter trotz ansonsten unwirksamer Vereinbarungen zu den Schönheitsreparaturen zur Endrenovierung verpflichtet sein, wenn diese individuell vereinbart wurde

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Empfehlung. Das Parfum immer erst an einem selber ausprobieren. Es duftet bei jedem anders. Ich würde nie einen Tipp für ein Parfum geben, oder eins verschenken.

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Die Erstausgabe (Hardcover) beträgt ein Jahr. In der ausschließlich dieser eine Verlag, das Buch verkaufen darf. Dafür hat es sich die Rechte gesichert. Danach verkauft der Verlag die Rechte weiter, so daß in diesem Moment auch andere Verlage das Buch drucken dürfen. Es ist eigentlich immer das gleiche Buch, nur das Cover (Bucheinband) ändert sich, und folglich auch die Jahreszahl. Das bezieht sich jetzt auf Romane. Bei Lehrbüchern wird natürlich eher mal überarbeitet.

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Du hast 9.15 Tage. Also 9 Tage. Da heißt, du kannst 18.5. kündigen, und deinen erworbenen Urlaub in Anspruch nehmen. Chef kann aber glaube ich auch ablehnen, da du erst nach 6 Monaten Urlaubsanspruch hast. Würde einfach mit ihm reden.

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