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reosuke

04.05.2014
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AnimezZz91
05.05.2014, 00:59
Frage über Vollstreckungs und Verfolgungsverjährung

Also vor 6 Jahren und paar Tagen bin ich aus Deutschland abgehauen, weil meine Bewährung wiederrufen wurde, wegen 3-4 Anzeigen wegen Diebstahl, KV (harmlos) usw. Nun befinde ich mich in der Türkei. Ich wollte wissen ob ich jz schon wieder nach Deutschland kann? Naja, 2 Jahre auf 3 Jahre Bewährung. Haftbefehl wurde schon lange erlassen. Kann ich auch verurteilt werden ohne das ich im Gericht sitze? Hatte ja Bewährung, ich weiß jetzt nicht ob ich auf die Verfolgungsverjährung oder Vollstreckungsverjährung achten soll.

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Antwort
von reosuke
05.05.2014, 16:24

Sowas wie du sollte erst gar nicht nach Deutschland zurückkehren. Es ist eine Schande dass man dich nicht auch in der Türkei bestraft. Mich als deutscher Staatsbürger beleidigt deine Frage und schon allein das du Haftbefehl als "Vorbild" hast ist eine Obszönität.

Ich möchte hier nicht als Rassist dastehen da ich wirklich nichts gegen Einwanderer oder ähnliches habe jedoch ist es eine Frechheit zu Fragen ob mann wieder in ein Land darf in dem man eine Straftat begangen hat.

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