Jeder Religionsunterricht muss – außerschulisch – kontrolliert werden! Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs hatte die katholische Kirche massiv auf die Gründungsmütter und -väter des Grundgesetzes eingewirkt, neben Gottesbezug und Kirchensteuern auch noch den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen ins Grundgesetz aufzunehmen. Mittlerweile gelten diese Rechte – nach dem Ergebnis einer Doktorarbeit – als „verfassungswidrige Verfassungsrechte“, da sie in einem unüberbrückbaren Gegensatz zu anderen Grundgesetzartikel stehen, z.B. zur Weltanschauungsneutralitätspflicht. Es ist jedoch z.B. praktisch unmöglich, allen der vielen religiösen und nichtreligiösen Weltanschauungen jeweils ihren eigenen speziellen Weltanschauungsunterricht zu geben, egal ob z.B. christlich, islamisch oder atheistisch! Weltanschauungsunterricht darf und soll jedoch in außerschulischen Weltanschauungsgebäuden unter staatlicher Kontrolle menschenrechtskonform stattfinden. Um religiösem Extremismus vorzubeugen, soll inner- und außerschulisch zur Pflicht gemacht werden, wahrheitsgemäß zu vermitteln, dass sämtliche so genannte „Glaubenswahrheiten“ unbewiesen sind!

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