Getriebeschaden nach 1 Woche? Wie sieht es rechtlich aus?
Servus, habe einen S5 aus 2010 vor 1 Woche Privat gekauft. Am Kaufvertrag steht, dass das Auto in einem betriebssicheren Zustand ist. Aber es steht auch drauf, dass jegliche Reklamation und so weiter ausgeschlossen ist, auch wenn auf der Nachhausefahrt ein Motorschaden entsteht.
Wir haben alles auslesen lassen, und das Fahrzeug hatte keine Fehlermeldungen, also wahrscheinlich, dass der Vorbesitzer diese gelöscht hat.
Hab ich einen rechtlichen Anspruch auf eine Beteiligung seinerseits an der Reparaturkosten? Diese kommen auf ca 5-6 k€.
Danke