Der polizeiliche Platzverweis ist hinfällig, sobald deine Freundin ihn freiwillig wieder in die Wohnung lässt. Anders wäre der Fall bei einem gerichtlichen Kontakt- und Betretungsverbot, aber das ist hier ja anscheinend nicht der Fall.

Wenn deine Freundin den Beamten die Arbeit erleichtern möchte, die sie nun wegen dem Vorfall haben, wäre ein kurzer Anruf beim Sachbearbeiter hilfreich.

Bereits erstattete Strafanzeigen lassen sich übrigens nicht mehr rückgängig machen. Sollte ein Strafantrag gestellt worden sein, kann dieser aber zurückgenommen werden. Nichts desto Trotz landet eine evtl. erstattete Strafanzeige erstmal bei der Staatsanwaltschaft.

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Hallo SuperCake2002,

grundsätzlich kannst du bereits jetzt Anzeige gegen unbekannt erstatten. Der Straftatbestand 126c StGB Missbrauch von Computerprogrammen und Zugangsdaten ist bereits erfüllt.

In wie weit die Ermittlungen tatsächlich zur Ergreifung des Täters führen, ist allerdings ungewiss. Das hat nichts damit zu tun, wie hier behauptet wird, dass die Polizei "besseres zu tun" oder "keine Lust" hätte, sondern mehr am zu erwartenden Ermittlungsaufwand. Facebook, Instagram und Co. geben ggü. den Ermittlungsbehörden nur dürftig Informationen über IP-Adressen und Standorte bekannt. Meistens haben sich die Täter außerdem "abgesichert", um die Ermittlungen noch weiter zu erschweren.

Ändert aber alles nichts an der Tatsache, dass du Anzeige erstatten kannst. Und zwar jederzeit, auch ohne Hinweise auf den Täter.

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Du brauchst entweder nen Quali mit abgeschlossener Berufsausbildung, Mittlere Reife oder Abitur. Es zählt nur der Abschluss, die Noten sind egal.

Man wird mit besseren Noten auch anderen Bewerbern nicht vorgezogen, da bei der Einstellung nur das Ergebnis deines Einstellungstests zählt.

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