Haus steht unter Denkmalschutz.. Ohne Genehmigung wurden bauliche Veränderungen vorgenommen, aus einem Doppelhaus wurden die Wohnungen über ungenehmigte Durchbrüche verbunden, so wurde inoffiziell aus einem Doppel- ein Einzelhaus, aus 6 nun 3 Parteien. Offiziell wird nach außen so getan als wären es nach wie vor 2 einzelne Häuser mit je 3 Wohnungen. Welche Konsequenzen drohen wenn das auffällt? Danke für jede Info.