Bundesversammlung ist der zusammenschluss von bundestag und bundesrat und wählt alle 5 Jahre den Bundespräsidenten
Bundestag bildet das Parlament der BRD. Bundestag besitzt die gesetzgebende Gewalt und überwacht die ausführende Gewalt (Bundesregierung)
Bundesrat besitzt das Recht der Gesetztesinitiative und gibt Stellungsnahme zu den Gesetzesentwürfen ab. Zudem ist bei Gesetzesänderungen die in die Verfassung eingreifen die zusimmung des Bundesrates notwendig