Antwort
Hallo und guten Morgen,
zur Beantwortung Deiner Frage verweise ich auf die Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung (32. BImSchV). Darin ist im Anhang konkret aufgeführt, welche lärmintensiven Geräte und Maschinen wann und wo (nach Gebietstypen gestaffelt) eingesetzt werden dürfen. Sofern Dir bekannt ist als was Dein "Wohngebiet" planungsrechtlich eingestuft ist sollte es ein leichtes sein, anhand der 32. BImSchV eine Antwort auf Deine Frage zu finden.