Wie hoch darf die Höhe der Gartenmauer sein
Ich wohne in NRW. Mein Nachbar will eine Gartenmauer errichten. Es stellt sich jetzt die Frage: Wie hoch darf die Mauer sein? Nach Baurecht darf die Mauer ohne Baugenehmigung 2m sein!
Aber es gibt noch ein Nachbarschaftsrecht. Und ich habe folgende Textpage im Internet gefunden_ 2:) Einfriedungen (Gartenmauer) bedürfen in der Regel keiner Baugenehmigung § 67 Abs. 6 BbgBO legt fest , dass die Errichtung oder Änderung folgender Einfriedung genehmigungsfrei ist: - Einfriedungen, die den Festsetzungen eier örtlichen Bauvorschrift über Einfriedungen entsprechen,
offene Einfriedung bis 2m Höhe und geschlossene Einfriedung bis 1,50 m Höhe, ausgenommen im Außenbereich,Was bedeutet hier Außenbereich, Kann ich als Nachbar verlangen dass die Gartenmauer eine Höhe von 1,50 nicht übersteigt?