Passenger, als Jagdscheininhaber hätte ich Dir schon etwas mehr zugetraut. Aber die Antworten hier lassen erkennen, daß die Schreiber wirklich keine Ahnung haben. Bitte, ich möchte jetzt wirklich niemanden hier beleidigen! Ihr versucht zu helfen, und das ist auch gut so. Für mich aber eine Bestätigung, wie wenig "normale Bürger" sich mit dem Waffengesetz (WaffG) und auch den Waffenbesitzern befassen. Die Zeitschrift (der Link von koira) glänzt mit absolutem Unwissen! Schon die Überschrift ist falsch, und die zitierten §§§ haben absolut nichts mit dem Waffentransport zu tun!!! Lediglich die Rubrik "So geht´s" ist teilweise richtig. Den Rest oder besser gesagt den Artikel habe ich mir gar nicht erst durchgelesen. Wenn die Überschrift schon nicht richtig ist, muß ich mir den Rest nicht auch noch antun. Fakt ist: die Deutsche Post sprich DHL befördert Waffen!!! Zumindest innerhalb Deutschlands. Jedoch keine Munition, da Gefahrgut der Klasse 1.4 S und DHL befördert prinzipiell kein Gefahrgut. Es gibt auch einige Paketdienste, die Waffen und auch Munition befördern. Sie zeichnen sich aber oft durch sehr hohe Preise aus. Verschicke Dein Jagdgewehr gut verpackt ruhig per DHL. Sicherheitshalber aber "Eigenhändig". Dieser "Service" ist aber nur mit dem Zusatz "Express" möglich. So kostet der Spaß für ein 5 kg Paket satte 31,40 Euro. Na ja, man gönnt sich ja sonst nichts. Wenn Du noch Fragen zur Abwicklung Erwerbsberechtigung, Waffenbesitzkarte etc. hast, kannst Du Dich gerne per E-mail an mich wenden. info@rainers-messerwelt.de Nebenbei: der Waffenschein ist eine äußerst seltene Genehmigung nach dem WaffG. Er berechtigt zum Führen (d.h. einfach ausgedrückt zum Tragen einer geladenen Waffe in der Öffentlichkeit.) Die Waffenbesitzkarte (WBK) die alle Waffenbesitzer für eine genehmigungspflichtige Waffe haben müssen, berechtigt nur zum Besitz dieser Waffe. Führen dürfen sie sie nicht! Nur Transportieren. Z.B. in einem verschlossenen Behältnis (z.B. Koffer) von zu Hause zum Schießstand und zurück. Die Jäger nehmen eine Sonderstellung ein. Sie dürfen ihre Waffe auf dem Weg in ihr Jagdrevier und zurück führen. Aber nur ungeladen.

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