Gesundheitschädlich ist es allemal, lass lieber so ein Quatsch. Solange du "noch" keine gesundheitlichen Beschwerden hast, brauchst du noch nicht zum Arzt, allerdings würde ich wie gesagt, es lassen. Kann 10 mal gut gehen, beim 11 mal hast die Probleme... Oder diese entwickeln sich langsam..

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Wenn sie verheoratet ist, würde ich an deiner Stelle die Finger von lassen, gibt nur böses Blut!

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Kannst du dort nicht anrufen und nachfragen? Denn die Inkassogebühren steigen immer weiter vorran und der Fall verjährt erst nach 30 Jahren, ab dem zeitpunkt der letzten Aufforderung des Gläubigers, sollte dieser sich nicht mehr melden.

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Verliebt sein, ist erstmal so o. so nicht strafbar. Wenn sich die Gefühle auf Gegenseitigkeit beruhen und ihr eine Beziehung miteinander eingehen wollt, kommt es auf deinem Alter an.. Wenn du Ü 18 bist, sollte es kein Problem sein, wenn er nicht auf der selben ist.

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Eventuell in der Bewerbung ein Praktikum anbieten, damit sie sich ein Bild von dir machen können und du von ihnen.

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Zahlt deine Mutter kein GEZ? Reicht ja, wenn einer bezahlt für eine Wohnung. Was arbeitet deine Mutter? Wenn sie vom Amt Geld bezieht, kann sie sich befreien lassen.

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