Verleumdung bei Ebay durch negative Bewertung

Hallo Zusammen,

folgendes: wir haben über unser gewerbliches Ebay Account Ware verkauft und in der Auktion mit XXL Buchstaben in Rot und Detailfotos darauf hingewiesen, dass der Artikel einen Sprung hat. Nach erfolgreichem Gebot kam eine halbe Stunde später die Meldung, der Käufer möchte von seinem Widerruf gebrauch machen. Soweit sogut.

Auktion sofort storniert! 2 Wochen später bekommen wir jetzt eine negative Bewertung - Zitat: "Geschäfft kam nicht zu stande , im unteren teil stand , das das gerät defekt ist " Obwohl die Ware NIE erhalten wurde und die Transaktion sofort storniert wurde negativ zu bewerten ist ja schon eine bodenlose Frechheit.

Das Bewertungsportal des Käufers zeigt jedoch, dass er ähnliches mit anderen auch abzieht. Jede 4. abgegebene Bewertung negativ, zahlt nicht, bewertet trotzdem negativ und hat schon über 20 negative, leider aber als positiv ausgewiesene Bewertungen (Käufer können ja nicht mehr negativ bewertet werden, deswegen können sie sich ja alles erlauben)

Daraufhin haben wir ihn bewertet und geschrieben - wahrheitsgemäß- dass der Käufer kauft, storniert und trotzdem schlecht bewertet und selber schon zig negative Bewertungen hat. Daraufhin wurde unsere negative Bewertung nochmal von ihm ergänzend bewertet mit: VORSICHT GIBT RACHEBEWERTUNG GERNE AB .. VERSTOß gegen die EBAY RICHTLINIEN !!

So, unsere bei ihm abgegebenen Kommentare wurden nun gelöscht, dabei haben wir eine sachliche Bewertung abgegebene und überhaupt NICHTS was einer Rachebewertunge gleich kommen würde geschrieben?

Frage: für uns ist das geschäftsschädigend, zudem ist es eine infame Lüge zu behaupten, wir würden Rachebewertungen abgeben (was wir noch NIE gemacht haben, lässt sich ja nachvollziehen) und dass wir gegen die Ebay Richtlinien verstoßen.

Wie siehts hier aus mit Anwalt, wegen Rufmord, Geschäftsschädigung, Verleumdung, § 187 StGB?

Ich hab so einen Zorn....!!!!!

VG

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