Ich hab eine Riesentüte davon im Keller stehen, wenn Du bereit bist, sie abzuholen (östliches Ruhrgebiet), dann schenke ich sie Dir.
Ich konkretisiere meine Frage noch mal, war wohl etwas missverständlich: Es geht mir darum, einen GANZ NORMALEN USB-Stick, auf dem ich Word-Dateien gespeichert habe, an das E71 anzuschließen, um diese Dateien sodann auf dem Display lesen und sie bearbeiten zu können.
Das Buch heißt BUTTERFLY und ist von Barbara Wood.
Die juristische Sprache ist halt eine Fachsprache. Mediziner haben auch ihre eigene Fachsprache, und wenn ich mich mit einem Computerfreak unterhalte, verstehe ich auch weniger als die Hälfte. Niemand zwingt Dich, die Gesetze bis ins Detail zu verstehen, wichtig ist, dass Du einen groben Überblick hast über Recht und Gesetz, überlass den Rest den Fachleuten.
Du kannst nicht wirklich eine seriöse Antwort erwarten auf eine so allgemeine Frage. Vor allem das "welche Studiengänge" hängt natürlich sehr stark von Deinen Interessen und Fähigkeiten ab. Ansonsten ist die Fernuni zu empfehlen, wenn Du sehr viel eigene Motivation mitbringst. Ich glaube, dass das Studium an der Fernuni viel mehr Disziplin erfordert als ein Studium an einer Präsenzuni, denn der / die einzige, der Dich zum Lernen auffordert, bist letztlich Du selbst. Wenn Du meinst, dass Du diese Disziplin hast, dann ist die Fernuni durchaus eine Alternative.
Ein Promille der Bevölkerung sitzt in Deutschland in Haft, die Zahl ist seit Jahren relativ stabil.
Kann man nicht, nein. Nach § 10 StVollzG darf für die Unterbringung im offenen Vollzug keine Flucht- und keine Missbrauchsgefahr bestehen. Ob das aber der Fall ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Für mehr Infos: http://www.justizvollzug.blogspot.com
Nein, Du musst nicht studieren, um Journalist zu werden. Mitunter ist ein Studium sogar gar nicht so gut, denn es macht Dich für eine Zeitung "teurer". Frag bei einer Zeitung nach einem Volontariat.
Die Antworten, die Du bisher erhalten hast, stimmen leider alle nicht. Ist die Frage noch aktuell? Da der Strafvollzug seit kurzem Ländersache ist, hängt die Antwort nicht zuletzt von dem Land ab, in dem Du wohnst. Pauschal beantworten kann man sie nicht, entscheidend ist der sogenannte "Vollstreckungsplan" des Landes. Guck mal in diesen Blog: http://justizvollzug.blogspot.com/ dort findest Du einige wenige Informationen auch zum Vollstreckungsplan. Insgesamt ist es weniger eine Frage der Straflänge - in den meisten Ländern kann man auch mit sehr langen Strafresten in den offenen Vollzug gelangen - sondern eine Frage der Eignung: § 10 Strafvollzugsgesetz (StVollzG), der in den meisten Bundesländern noch gilt, sagt, dass man in den offenen Vollzug gelangt, wenn keine "Flucht- und Missbrauchsgefahr" gegeben ist.