Ich möchte mir mein Bausparguthaben nach Ablauf der Bindungsfrist (=7 Jahre) auszahlen lassen. Jetzt schreibt mir die Bausparkasse, dass die Auszahlung grundsätzlich erst 6 Monate nach Eingang der Kündigung erfolgt. Wenn ich die Auszahlung sofort wünsche, müsste ich einwilligen, dass sie mir 2,5% des Bausparguthabens als sog. Kündigungsdiskont abziehen. Das stünde so in ihren ABB (Allg. Bedingungen für Bausparverträge).
Ist das rechtens? Sind die ABB Vertragsbestandteil geworden, auch wenn ich die nicht in meinen Unterlagen habe (Vertrag wurde 2002 abgeschlossen, da hatte ich noch kein Internet und auch keine online-Vertragsauskunft)? Oder gelten die immer? Oder war evtl. beim Antrag so ein Minizusatz?
Hätte ich das gewusst, hätte ich ja eigentlich schon ein halbes Jahr früher auf den Zeitpunkt des Endes der Bindungsfrist kündigen können. Unnötig zu sagen, dass ich natürlich keine 2,5% Guthabensverzinsung bei denen genieße..
Was mich noch mehr ärgert ist, dass ich extra noch einen Freistellungsauftrag erteilt habe, damit meine Zinsgutschrift höher wird und ich das nicht erst vom Finanzamt wiederholen muss und jetzt ziehen die mir natürlich auch davon 2,5% ab.. Ich bin fassungslos..
Sicher, ich könnte ein halbes Jahr warten, aber ich hab natürlich unsere