Hallo Leute, Ich bin gerade dabei einen Fall in Jura zu lösen und komm einfach nicht weiter bzw. bin mir unsicher. Wenn ich ein Buch kaufe für 115.-Euro und in den Allgemeinen Versandbedingungen steht: „Alle Bücher werden mit Schutzumschlag geliefert, dafür verlangen wir eine Servicepauschale von 5.- Euro.“ Ist dies dann eine Kurzfristige Preiserhöhung gem. § 309 Nr.1 BGB? Also eine Preiserhöhungsklausel? Ich hoffe hier gitb es ein paar Juristen oder sonstige Leute die sich damit beschäftigen und die mi weiter helfen können.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten