Antwort
nein leider nicht, wenn du noch nichts schriftlich hast,dann hast du keine grundlage auf die du eingehen kannst. dann gehen die vermieter oft nach ihren wünschen. das ist ja auch ihr recht aber das ist natürlich immer ärgerlich für dich als interessent. wenn du schon gekündigt hast dann kannst du entweder deinen vermieter fragen ob du die Kündigung zurücknehmen kannst oder ob du einen monat verlängern kannst.