Hallo liebe User,
darf die Schule in den letzten Tagen vor den Sommerferien oder an Sporttagen der Schule Attestpflicht an jeden Schule verlangen, auch die die eigentlich keinen haben? Laut Schulgesetz Baden-Württembergs §2 (2), dürfen die Entschuldigungen nur dann verschärft werden, wenn der Schüler länger, öfters o. Ä. Krank ist.
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/alj/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction;jsessionid=C33272FE68E0C2E4D0774D1C14112372.jp91?p1=3&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-SchulBesVBWV6P2&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint
Habe ich etwas missverstanden?
Danke im voraus.