Die Schülerakte interessiert niemanden bei der Einstellung.
Zivilpolizisten sind auch nur normale Schutz- oder Kriminalpolizisten.
Ich selbst fahre Zivil, aber auch Funkwagen. Das sagt nichts über meine Amtsbezeichnung („Rang“) aus.
Die Schülerakte interessiert niemanden bei der Einstellung.
Zivilpolizisten sind auch nur normale Schutz- oder Kriminalpolizisten.
Ich selbst fahre Zivil, aber auch Funkwagen. Das sagt nichts über meine Amtsbezeichnung („Rang“) aus.
Das kommt sehr auf deine Ausfallerscheinungen an. Ein Unfall kann als Ausfallerscheinung gesehen werden, muss er aber nicht. Wenn du bei der Unfallaufnahme den Eindruck machst, du ständest unter dem Einfluss von Cannabis, dann besteht der Anfangsverdacht einer Straftat. Folglich muss ermittelt werden. Was das Gericht daraus macht, weiß ich nicht.
Der Studiengang ist in allen Bundesländern etwas anders. Der gehobene Dienst arbeitet aber überwiegend Seite an Seite mit dem mittleren Dienst. Praxis wirst du also im Beruf definitiv haben.
Berlin zum Beispiel bietet noch Ausbildung und Studium an und sucht auch immer Leute.
Ein Studium ist natürlich immer etwas trocken, aber die Zwischensemesterzeit und die Praktika lockern das Ganze etwas auf.
Das Gewaltmonopol liegt beim Staat und nicht bei antidemokratischen Straftätern, die unter dem Deckmantel vom Klimademonstranten Straftaten begehen und dabei Steine, Pyro und Molotowcocktails auf Polizisten werfen.
Solch gewalttätige Ansammlungen werden durch unmittelbaren Zwang und bei Bedarf auch mit Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt aufgelöst.
Weil Grundrechte nur aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden dürfen.
Vgl. Art. 19 Grundgesetz.
Nein, als Praktikant wirst du keine Uniform gestellt bekommen. Diese bekommst du erst als Anwärter.
Es kann tatsächlich sinnvoll sein, Wirtschaft und Verwaltung als Bildungsgang für eine Karriere in der Polizei zu wählen, da dieser Schwerpunkt viele übertragbare Fähigkeiten vermittelt, die in vielen Berufen, darunter auch in der Polizei, von Vorteil sein können.
Allerdings gibt es auch gute Gründe, sich für Soziales- und Gesundheitswesen zu entscheiden. Ein Schwerpunkt in diesem Bereich kann deiner Freundin helfen, sich mit sozialen und gesundheitlichen Themen auseinandersetzen und ein tieferes Verständnis dafür zu entwickeln.
Außerdem ist es auch wichtig zu beachten, dass Fachabi keine direkte Voraussetzung für eine Karriere in der Polizei ist.
Abhängig davon, was der Flüchtende gemacht hat, ja.
Das Recht zu einer anlasslosen Kontrolle ist in § 36 (5) StVO normiert.
Aufgrund der einschlägigen Eintragungen wird man dir auch immer einen Schnelltest anbieten.
Das aktive Mitwirken daran ist freiwillig. Solltest du dich weigern und es liegen in den Augen der kontrollierenden Beamten begründbare Anhaltspunkte für einen Drogenkonsum vor, wird auf einer Dienststelle oder einem Krankenhaus ein Bluttest durchgeführt.
Die Kosten trägst in der Regel du, wenn du den freiwilligen Tests nicht zugestimmt hast.
Nimm dir einen Anwalt. Du wurdest angegriffen und hast nachfolgend den Aggressor geschlagen. Ein „kurzes Zögern“ kann eine Sekunde oder auch 10 Sekunden sein. Ob der Angriff auf dich noch gegenwärtig war und daher eventuell Notwehr notwendig war, kann ein Anwalt eventuell dem Gericht erklären.
So oder so, ein Rechtsbeistand ist hierbei ratsam.
Subjektiv nehmen Fälle von häuslicher Gewalt zu. Da die meisten Morde im häuslichen Umfeld geschehen, kann ich mir das vorstellen. Eine Statistik dazu habe ich nicht. Es ist lediglich die Wahrnehmung der von mir bearbeiteten Einsätze, die sich häufen.
Selbstmorde sind in der (Vor-)Weihnachtszeit definitiv mehr. Leider wird Betroffenen zu wenig Hilfe angeboten.
Es gibt keine Ränge in der deutschen Polizei. Es gibt Amtsbezeichnungen.
Die meisten Amtsbezeichnungen beim BKA sind identisch mit denen der Kriminalpolizei des Landes.
Hallo, erstatte eine Anzeige, wenn du das möchtest.
Dann würde ich dir dazu raten, für dich selbst ein Gedankenprotokoll zu fertigen und dir auch eine Personenbeschreibung zu notieren, so lange die Erinnerung frisch ist.
Ohne irgendwelche Fahrauffälligkeiten?
Dann wird darüber gar kein StA oder Gericht entscheiden, es sei denn, du legst Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen der Ordnungswidrigkeit ein.
Unabhängig davon kann die Führerscheinstelle eine MPU anordnen.
Nein, für den Einstellungstermin geht das nicht nochmal. Für den nächsten kannst du es wieder probieren.
Personalien feststellen, ggf. ED-Maßnahmen/Blutentnahme (letzteres nach Rücksprache mit der StA) und wenn die Personen einen festen Wohnsitz in Deutschland haben, werden sie dann in der Regel gehen können.
Haftgründe sind in der StPO abschließend aufgelistet.
https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html
Eine Fluchtgefahr wird regelmäßig bei Verbrechenstatbeständen angenommen, nicht aber bei Sachbeschädigung.
Kommt auf das System an. Details wird dir hier niemand mit Fachkompetenz sagen, weil es schlicht nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist.
Es gibt mehrere Systeme und man erfährt in der Regel das, was man wissen möchte.
Dommie hat das korrekt zusammengefasst.
Da passiert mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gar nichts.
Woher kommt deine Abneigung gegen die Polizei? Das sind absolut unbegründete Vorurteile. Die Kollegen haben dir gesagt, was passieren wird. Sie haben dich ohne Verwarngeld davon kommen lassen und du unterstellst den Kollegen und der Polizei generell erstmal, dass die nur gegen die Bürger arbeiten will.
Du solltest mal überlegen, warum du einzelnen Gruppen gegenüber so voreingenommen bist.
Also nein, da es freundliche Beamte waren, wirst du kein Fahrverbot oder sonst dergleichen bekommen.
Eine Strafanzeige schon gar nicht. Es sei denn, es kommt heraus, dass du keine Fahrerlaubnis besitzt oder das Auto nicht haftpflichtversichert ist.
Für den 316 müssten idR noch Ausfallerscheinungen dazukommen. 12 km/h drüber reichen da nicht.
In meinen Augen bleibt es bei der Ordnungswidrigkeit. Zumal erstmal festgestellt werden musst, ob überhaupt eine aktive Intoxikation vorlag. Urintests geben nur Aufschluss über Abbauprodukte und nach 12 Stunden kann es auch sein, dass die aktiven Wirkstoffe gar nicht mehr in ausreichender Menge vorhanden sind. Über Maßnahmen wie MPU entscheidet die Führerscheinstelle. Ausschließen kann man das nicht, ich halte es aber nicht für zwingend notwendig.
Allerdings wirst du bei kommenden Kontrollen immer genauer überprüft werden, das steht fest.