Die Schülerakte interessiert niemanden bei der Einstellung.

Zivilpolizisten sind auch nur normale Schutz- oder Kriminalpolizisten.

Ich selbst fahre Zivil, aber auch Funkwagen. Das sagt nichts über meine Amtsbezeichnung („Rang“) aus.

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Das kommt sehr auf deine Ausfallerscheinungen an. Ein Unfall kann als Ausfallerscheinung gesehen werden, muss er aber nicht. Wenn du bei der Unfallaufnahme den Eindruck machst, du ständest unter dem Einfluss von Cannabis, dann besteht der Anfangsverdacht einer Straftat. Folglich muss ermittelt werden. Was das Gericht daraus macht, weiß ich nicht.

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Der Studiengang ist in allen Bundesländern etwas anders. Der gehobene Dienst arbeitet aber überwiegend Seite an Seite mit dem mittleren Dienst. Praxis wirst du also im Beruf definitiv haben.

Berlin zum Beispiel bietet noch Ausbildung und Studium an und sucht auch immer Leute.
Ein Studium ist natürlich immer etwas trocken, aber die Zwischensemesterzeit und die Praktika lockern das Ganze etwas auf.

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Das Gewaltmonopol liegt beim Staat und nicht bei antidemokratischen Straftätern, die unter dem Deckmantel vom Klimademonstranten Straftaten begehen und dabei Steine, Pyro und Molotowcocktails auf Polizisten werfen.

Solch gewalttätige Ansammlungen werden durch unmittelbaren Zwang und bei Bedarf auch mit Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt aufgelöst.

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Es kann tatsächlich sinnvoll sein, Wirtschaft und Verwaltung als Bildungsgang für eine Karriere in der Polizei zu wählen, da dieser Schwerpunkt viele übertragbare Fähigkeiten vermittelt, die in vielen Berufen, darunter auch in der Polizei, von Vorteil sein können.
Allerdings gibt es auch gute Gründe, sich für Soziales- und Gesundheitswesen zu entscheiden. Ein Schwerpunkt in diesem Bereich kann deiner Freundin helfen, sich mit sozialen und gesundheitlichen Themen auseinandersetzen und ein tieferes Verständnis dafür zu entwickeln.

Außerdem ist es auch wichtig zu beachten, dass Fachabi keine direkte Voraussetzung für eine Karriere in der Polizei ist.

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Das Recht zu einer anlasslosen Kontrolle ist in § 36 (5) StVO normiert.

Aufgrund der einschlägigen Eintragungen wird man dir auch immer einen Schnelltest anbieten.

Das aktive Mitwirken daran ist freiwillig. Solltest du dich weigern und es liegen in den Augen der kontrollierenden Beamten begründbare Anhaltspunkte für einen Drogenkonsum vor, wird auf einer Dienststelle oder einem Krankenhaus ein Bluttest durchgeführt.

Die Kosten trägst in der Regel du, wenn du den freiwilligen Tests nicht zugestimmt hast.

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Kann man eine gefährliche Körperverletzung herunterstufen?

Guten Abend zusammen. Kurz zur Situation. Ein Arbeitskollege und ich (und viele andere) haben die selbe Befugnis auf der Arbeit einen Raum aufzuschließen und zu betreten. Als ich den Raum am aufschließen war kam ein Kollege und hat gebrüllt, es sei sein Raum und ich habe dort nichts verloren, anschließend hat er mich so zur Seite geschubst, dass ich meine Balance verloren habe. Ich war in der Situation überfordert, weil ich nie mit sowas gerechnet hätte, weil ich genauso den Raum betreten darf wie er auch, so habe ich dann nach kurzem Zögern ihm meine Hand ins Gesicht gestoßen, mit dem Schlüssel in der Hand. (Ich stand dabei ohne mich zu bewegen. Nur meinen Arm habe ich bewegt, daher schätze ich dies nicht als Angriff oder als ein “drauf losgehen ein”). Der Kollege hat nichtmal sein Gleichgewicht verloren. Den Schlüssel hatte ich nicht absichtlich in der Hand, sondern um aufzuschließen. Blöderweise hab ich den Kollegen dann mit dem Schlüssel im Gesicht erwischt, er hatte dann auf der Stirn einen wirklich sehr kleinen Blutaustritt gehabt, so groß wie ein Muttermal ca.. Er hat mich angezeigt und die Polizei beschuldigt mich nun wegen gefährlicher Körperverletzung und hat meinen Schlüsselbund fotografiert. Das ganze Geschehen wurde auch per Überwachungskamera aufgezeichnet und die Aufnahmen liegen laut meiner Chefin schon bei der Staatsanwaltschaft vor. Da ich den Schlüssel nicht absichtlich in der Hand hatte, und ich ihn schon garnicht verletzen wollte, werde ich endgültig wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt oder kann man das vorher auf eine normale Körperverletzung herunterstufen (z.B. durch einen Anwalt oder wie auch immer)? Ich bin auch komplett unbestraft und unauffällig gewesen, habe mir bis dato nie was zu schulden kommen lassen. Deswegen kenne ich mich auch nicht unbedingt aus was solche Verfahren angehen. Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. :-) Wie seht ihr die Situation? Beste Grüße!

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Nimm dir einen Anwalt. Du wurdest angegriffen und hast nachfolgend den Aggressor geschlagen. Ein „kurzes Zögern“ kann eine Sekunde oder auch 10 Sekunden sein. Ob der Angriff auf dich noch gegenwärtig war und daher eventuell Notwehr notwendig war, kann ein Anwalt eventuell dem Gericht erklären.
So oder so, ein Rechtsbeistand ist hierbei ratsam.

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Subjektiv nehmen Fälle von häuslicher Gewalt zu. Da die meisten Morde im häuslichen Umfeld geschehen, kann ich mir das vorstellen. Eine Statistik dazu habe ich nicht. Es ist lediglich die Wahrnehmung der von mir bearbeiteten Einsätze, die sich häufen.

Selbstmorde sind in der (Vor-)Weihnachtszeit definitiv mehr. Leider wird Betroffenen zu wenig Hilfe angeboten.

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Es gibt keine Ränge in der deutschen Polizei. Es gibt Amtsbezeichnungen.

Die meisten Amtsbezeichnungen beim BKA sind identisch mit denen der Kriminalpolizei des Landes.

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Autofahrerin schlägt und rüttelt an meine Autotür, wie nun vorgehen?

Hallo zusammen,

ich (21) bin heute Morgen mit dem Auto zur Arbeit gefahren und habe beim Einparken im Parkhaus noch einmal korrigiert, ich bin etwas aus der Lücke und wieder nach vorne, um gerade zu stehen. Als ich schon längst nicht mehr zurück bin, kam ein Auto angerast und hupte hektisch und lange. Ich hupte kurz und leise zurück (kaum zuhören) und schon ging es los.. Das Auto, welches schon vorbei war, blieb stehen und die junge Frau schätzungsweise (24-26) Stieg aus, haute gegen meine Scheibe und pöbelte. Ich ignorierte sie und packte meine Sachen zusammen. Da sie immer aggressiver wurde, hoffte ich, dass mein Auto noch verriegelt war, ja zum Glück, denn dann fing sie an, meinen Türgriff zu Rütteln, es wurde weiter gepöbelt und beleidigt. Sie: "Du Fot*e ich Fi**cke dich, dein Vater und dein Corsa du Nu**e, mach das Fenster runter *beleidigungen*. Ich ging auf nichts der Sachen ein und ignorierte sie weiterhin und somit ging sie zurück in ihr Auto, blieb dennoch stehen. Da ich total Angst hatte, saß ich 2-3 Minuten noch weiterhin im Auto und wartete, bis sie weiter fuhr. Als sie um die Ecke war, stieg ich total aufgelöst aus dem Auto, ging Richtung Ausgang und wurde da auch wieder von Ihr abgefangen. Sie stieg aus und schrie mir weiterhin lautstark sehr schlimme Beleidigungen hinter her, kam auf mich zu und sagte, ich soll mich entschuldigen, was ich mache ist Assi und wir können das auch anders klären... Ich ignorierte weiter und ging schneller in Richtung Ausgang. Bei so einer Aussage bekommt man doch noch mehr Angst.

Ich ging auf Arbeit, habe eine halbe Stunde danach noch immer gezittert und verstehe es bis jetzt nicht. Ich bin nach 20 Minuten noch einmal hin, um mir mein Auto anzustehen, da ich total schiss hatte, dass sie mein Auto beschädigt. Jetzt auf die schnelle habe ich nur nach Kratzern oder auffällige Schäden gesucht, zum glück nichts. Ich werde nach der Arbeit die Fahrerseite, wo sie gegen schlug, noch näher untersuchen. Ihr Auto stand 4 Plätze weiter und ich notierte mir noch schnell das Kennzeichen.

Kolleginnen, Papa und beste Freundin sagen.. Anzeigen! Was tu ich nun?

Lieben Gruß und danke im Voraus.

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Hallo, erstatte eine Anzeige, wenn du das möchtest.

Dann würde ich dir dazu raten, für dich selbst ein Gedankenprotokoll zu fertigen und dir auch eine Personenbeschreibung zu notieren, so lange die Erinnerung frisch ist.

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Ohne irgendwelche Fahrauffälligkeiten?

Dann wird darüber gar kein StA oder Gericht entscheiden, es sei denn, du legst Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen der Ordnungswidrigkeit ein.

Unabhängig davon kann die Führerscheinstelle eine MPU anordnen.

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Nein, für den Einstellungstermin geht das nicht nochmal. Für den nächsten kannst du es wieder probieren.

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Personalien feststellen, ggf. ED-Maßnahmen/Blutentnahme (letzteres nach Rücksprache mit der StA) und wenn die Personen einen festen Wohnsitz in Deutschland haben, werden sie dann in der Regel gehen können.

Haftgründe sind in der StPO abschließend aufgelistet.

https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html

Eine Fluchtgefahr wird regelmäßig bei Verbrechenstatbeständen angenommen, nicht aber bei Sachbeschädigung.

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Da passiert mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gar nichts.

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Das ist mein erster Autounfall und ich weiß nichts über das Verfahren. Wird mir die Polizei einen Brief und eine Geldstrafe schicken?

Auf einem Parkplatz stieß ich mit meiner Stoßstange gegen die Stoßstange eines anderen Autos und verursachte zwei kleine Kratzer. Der Geschädigte rief einfach die Polizei. Sie schätzten die Situation ein und sagten uns, wir sollten Nummern und Informationen austauschen. Die Polizeibeamten sagten mir, ich solle mir keine Sorgen machen, sie würden nichts unternehmen. gingen wir alle mit einem Lächeln nach Hause.

Das Opfer wollte sich mit meiner Versicherung in Verbindung setzen und ihren Schadenersatz von ihr einfordern, also ist das für mich nicht von Bedeutung und es ist auch nicht das Interesse dieser Frage.

Meine wirkliche Angst ist die vor der Polizei und dem Bußgeld und den Strafanzeigen, die sie mir später aufbrummen könnten.

Auch wenn sie mir lächelnd versprochen haben, dass alles in Ordnung sein wird und sie nichts unternehmen werden, kann ich ihnen nicht glauben. Schließlich sind sie die Polizei. Ihre Versprechen bedeuten in den meisten Fällen nichts. Normalerweise verhängen sie, nachdem sie in ihr Büro zurückgekehrt sind, immer noch so viele Bußgelder wie möglich und erheben viele Anklagen... zumindest denke ich das jetzt...

Das ist es also, was ich befürchte. Kann mir jemand sagen, was die Konsequenzen und das Verfahren jetzt sind?

Es ist mein erstes Mal und ich weiß nichts. Ich bin eine Ausländerin. Ich habe wirklich keine Informationen und ich hoffe, dass mir jemand freundlich und detailliert sagen kann, was ich zu erwarten habe?

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Woher kommt deine Abneigung gegen die Polizei? Das sind absolut unbegründete Vorurteile. Die Kollegen haben dir gesagt, was passieren wird. Sie haben dich ohne Verwarngeld davon kommen lassen und du unterstellst den Kollegen und der Polizei generell erstmal, dass die nur gegen die Bürger arbeiten will.

Du solltest mal überlegen, warum du einzelnen Gruppen gegenüber so voreingenommen bist.

Also nein, da es freundliche Beamte waren, wirst du kein Fahrverbot oder sonst dergleichen bekommen.

Eine Strafanzeige schon gar nicht. Es sei denn, es kommt heraus, dass du keine Fahrerlaubnis besitzt oder das Auto nicht haftpflichtversichert ist.

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Für den 316 müssten idR noch Ausfallerscheinungen dazukommen. 12 km/h drüber reichen da nicht.

In meinen Augen bleibt es bei der Ordnungswidrigkeit. Zumal erstmal festgestellt werden musst, ob überhaupt eine aktive Intoxikation vorlag. Urintests geben nur Aufschluss über Abbauprodukte und nach 12 Stunden kann es auch sein, dass die aktiven Wirkstoffe gar nicht mehr in ausreichender Menge vorhanden sind. Über Maßnahmen wie MPU entscheidet die Führerscheinstelle. Ausschließen kann man das nicht, ich halte es aber nicht für zwingend notwendig.

Allerdings wirst du bei kommenden Kontrollen immer genauer überprüft werden, das steht fest.

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