Wenn Kinder in der Nähe sind (und es ist ja vor einem Spielplatz), halte ich das für sehr bedfenklich. Trefft euch lieber woanders!
Zuerst einmal: Es tut mir wirklich sehr, sehr leid, was du, liebe ninie1978, mit deinem Baby erlebt hast. Das eigene Kind in den eigenen Händen sterben zu sehen, ist furchtbar und schwer traumatisierend. Aber gerade wegen dieses schwer traumatisierenden Ereignisses ist es auch schlimm für dich, jetzt - so kurze Zeit später - täglich mitzuerleben, wie sorglos deine Arbeitskollegin mit ihrem ungeborenen Baby umgeht. Das geht dir nahe. Das reißt Wunden auf, die noch gar nicht verheilt sind. Und es macht dich krank. Das alles kann ich sehr gut verstehen.
Ich kann darüber hinaus auch nachvollziehen, dass du darüber nachdenkst, ob dich dein Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht nicht davor schützen muss, diesen für dich grausamen Anblick täglich zu ertragen.
Grundsätzlich hat dein Arbeitgeber dir gegenüber eine Fürsorgepflicht, die in § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) konkretisiert wird.
Gemäß dieser Gesetzesregelung ist dein Arbeitgeber verpflichtet, vermeidbare Schäden für dich als Arbeitnehmerin abzuwehren. Es müssen also zwei Voraussetzungen vorliegen, damit § 618 BGB anwendbar ist:
Der tägliche Anblick dessen, was deine Arbeitskollegin mit ihrem ungeboren Baby macht, muss für dich einen "Schaden" darstellen.
Dieser Schaden muss "vermeidbar" sein.
Nur wenn beide Voraussetzungen vorliegen, greift die Gesetzesregelung in § 618 BGB.
Die erste Voraussetzung ("Schaden") liegt sicherlich vor, denn du leidest unter dem täglichen Anblick dessen, was deine Kollegin mit ihrem ungeborenen Baby macht.
Fraglich ist aber, ob auch die zweite Voraussetzung vorliegt: Ist der festgestellte Schaden - aus Sicht des Arbeitgebers - "vermeidbar"?
Meine Einschätzung ist: Für den Arbeitgeber ist der festgestellte Schaden nicht vermeidbar. Denn der Arbeitgeber kann deine Kollegin nicht im Rahmen des Arbeitsvertrages zwingen, sorgsamer mit dem ungeborenen Kind umzugehen.
Im Ergebnis scheitert dehalb die Anwendbarkeit des § 618 BGB vermutlich an der für den Arbeitgeber fehlenden Vermeidbarkeit des Schadens. Dementsprechend besteht nach meiner Einschätzung auch kein Anspruch aus § 618 BGB, der deinen Arbeitgeber verpflichten könnte, dich davor zu schützen, den Anblick deiner Arbeitskollegin zu ertragen.
Dies ist aber, wie gesagt, nur meine persönliche Auffassung, die eine juristische Fachberatung - beispielsweise bei einem Rechtsanwalt - nicht ersetzen kann.
Aufgrund der in § 618 BGB für Gesundheit und Leben der Arbeitnehmer konkretisierten Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber, vermeidbare Schäden für die Arbeitnehmer abzuwehren. Da nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen feststeht, dass Passivrauchen als krebserzeugend und damit als konkrete Gesundheitsgefahr zu werten ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der nichtrauchende Arbeitnehmer zumindest nicht mehr als kurzfristig oder höchstens geringfügig vorhandenem Tabakrauch am Arbeitsplatz ausgesetzt ist. Ob der Arbeitgeber dieser Verpflichtung mittels Verhängung eines Rauchverbots unter Einrichtung von Pausenräumen für Raucher oder anders z.B. durch räumliche Trennung nachkommt, also in welcher Weise er vor der Gesundheitsgefahr des Passivrauchens schützt, bleibt grundsätzlich dem Arbeitgeber überlassen. Die Art der Schutzmaßnahme ist grundsätzlich nicht vom Arbeitnehmer zu bestimmen und einzufordern.
Ich habe es jetzt so verstanden, dass Werte so etwas sind wie Toleranz, Respekt, Nächstenliebe und Meinungsfreiheit und die Normen sind dann Gesetze und Regeln, die sich daraus ableiten. Habe ich das soweit richtig verstanden?
Das ist inhaltlich richtig und zugleich sehr gut formuliert.
Nun zu deinen beiden Beispielen:
Also in der Politik zum Beispiel, dass wir in Deutschland eine Sozialdemokratie haben.
Der Begriff "Sozialdemokratie" ist falsch.
Ersetz' diesen Begriff bitte durch das Wort "Sozialstaatsprinzip" - dann hast du ein sehr gutes Beispiel, denn das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert und hat deshalb Verfassungsrang.
http://www.dr-tiedemann.de/sozialstaat.pdf
Oder im Sport, dass es Regeln gibt, die Fouls verbieten.
- Perfekt! Das ist ein sehr gutes Beispiel.
Viel Erfolg bei deiner Facharbeit. Du bist auf gutem Weg :)
morgen auf die Wache wegen Anzeige und Strafe zahlen
Das kann aus juristischen Gründen überhaupt nicht sein.
Keine Polizeidienststelle ist befugt, eine Strafgeldzahlung entgegenzunehmen.
Eine Geldstrafe setzt eine rechtskräftige Verurteilung voraus. Hier ist noch nicht einmal ein Ermittlungsverfahren durchgeführt worden.
Und eine Möglichkeit, es deinen Eltern "schonend beizubringen" (ohne dass sie ausflippen), besteht definitiv nicht.
Hallo Hannahfee,
ich kann sehr gut verstehen, wie stark dich deine familiäre Situation belastet. Beruflich habe ich oft mit Jugendlichen deines Alters zu tun, die sich in ähnlich schlimmer Situation befinden. Aber den meisten Jugendlichen, mit denen ich zu tun habe, bist du einen großen Schritt voraus: Du hast dir einen Psychologen gesucht und einen Termin mit ihm vereinbart, um professionelle Hilfe zu bekommen. Das ist großartig, denn es ist der erste und wichtigste Schritt dafür, deine Zukunft positiv zu gestalten, statt über Selbsttötung (Suizid) nachzudenken.
Suizid ist nie eine Lösung, sondern stets eine Kapitulation vor sich selbst. Und vor sich selbst braucht niemand zu kapitulieren, der bereit ist, professionelle therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sie wird auch dir weiterhelfen. Das kann ich dir versprechen, ohne dich persönlich zu kennen.
Apropos "persönlich kennen": Um dir in deiner schwierigen Situation tatsächlich helfen zu können, sind persönliche Gespräche notwendig, wie dein Therapeut sie mit dir führen wird. Solche Gespräche sind auch durch gute Ratschläge in sozialen Netzwerken nicht zu ersetzen. Denn erst im persönlichen Gespräch werden die vielen Details deutlich, die zur Einschätzung und zur Verbesserung deiner individuellen Situation wichtig sind.
Ich weiß nicht, wann du deinen ersten Gesprächstermin bei deinem Therapeuten hast. Falls es noch einige Tage oder sogar länger als eine Woche dauert, empfehle ich dir, schon vorher über deine aktuellen Probleme mit einem anderen Menschen zu sprechen. Das kann ein guter Freund, eine Freundin oder irgendein Verwandter sein, zu dem du persönliches Vertrauen hast. Falls solch eine Vertrauensperson fehlt, kannst du dich auch an die Telefonseelsorge wenden, deren Nummer dir Jenny vom gutefrage.net-Support bereits genannt hat.
Darüber hinaus gibt es noch eine weitere seriöse Telefonnummer, wo dir weitergeholfen wird. Dies ist die kostenlose "Nummer gegen Kummer 0800 111 0 333", die montags bis samstags von 14.00 bis 20.00 Uhr besetzt ist.
Und falls du zu Gleichaltrigen mehr Vertrauen als zu Erwachsenen hast: Die "Nummer gegen Kummer" ist samstags von 14.00 bis 20.00 Uhr mit speziell ausgebildeten Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter von 16 bis 21 Jahren besetzt, die Hilfe unter dem Motto "Jugendliche beraten Jugendliche" anbieten.
https://www.nummergegenkummer.de/cms/website.php
Ich poste meine Antwort an dich am heutigen Samstag um 19.30 Uhr. Und wenn du dich sehr beeilst, kannst du jetzt noch unter der "Nummer gegen Kummer" mit einem ausgebildeten Ansprechpartner deiner Altersgruppe sprechen.
Ich drücke dir die Daumen und wünsch dir, dass alles gut wird.
LG, propinquus
Hallo lamondi,
Nein, vor dem Wort "statt" wird kein Komma gesetzt. Der grammatische Grund: Es handelt sich um einen einfachen Hauptsatz Es gibt keinen Nebensatz, der von diesem Hauptsatz durch ein Komma abzutrennen wäre.
Hinter der Präposition "statt" muss der zweite Fall (Genitiv) stehen. Deshalb muss es richtig heißen: "statt eines Kommas".
Es heißt nicht "ein Punkt", sondern "einen Punkt". Der grammatische Grund: "einen Punkt" ist eine Satzergänzung im vierten Fall (Akkusativ-Objekt). Das Akkusativ-Objekt antwortet auf die Frage: "wen oder was". Also: "Ich hätte WEN ODER WAS" öfter setzen sollen. Antwort: "einen Punkt".
Der Satz lautet dann mit korrekter Zeichensetzung und Grammatik:
Ich hätte öfter einen Punkt statt eines Kommas setzen sollen.
MfG, propinquus
Hallo QuestionMarkk,
eine Garantie dafür, dass Latein als Unterrichtsfach an Schulen zeit deines Berufslebens nicht abgeschafft wird, kann dir niemand geben. Es spricht aber meines Erachtens eine mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dafür, dass Latein als Unterrichtsfach an den Schulen der Bundesrepublik Deutschland - ebenso wie in Österreich und in der Schweiz - beibehalten wird.
Das liegt daran, dass Latein in vielen Wissenschaften eine bedeutende Rolle zukommt - beispielsweise in der Jurisprudenz (Rechtswissenschaften), in der Medizin und in der Pharmazie, ebenso in der Theologie, in der Meteorologie, in der Astronomie und nicht zuletzt in den Geschichtswissenschaften. (Vergleiche dazu bitte auch das ausführliche Wikipedia-Zitat in meinem Kommentar auf die sehr gute Antwort von latricolore.)
Wegen der großen Bedeutung der lateinischen Sprache in den genannten wissenschaftlichen Disziplinen ist es meines Erachtens unvorstellbar, dass Latein als Unterrichtsfach abgeschafft wird. Würde nun aber wider Erwarten das Kultuisministerium (als oberste Verwaltungsbehörde eines Bundeslandes für Schule und Bildung) tatsächlich einen Vorstoß zur Abschaffung des Unterrichtsfachs Latein wagen, würde eine derartige Entscheidung sicherlich keiner verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten und durch die Rechtsprechung (Judikatur) gekippt werden, wie dies bei politischen Entscheidungen in Vergangenheit und Gegenwart oft genug der Fall war und ist.
Deshalb glaube ich, dass du dir keine Sorgen zu machen brauchst, wenn du (außer Musik) Latein als Unterrichtsfach favorisierst. Ganz im Gegenteil: Laut einer Studie der Kultusministerkonferenz über die Prognosen zum "Lehrerbedarf bis 2020" wird es voraussichtlich einen Mangel an Lateinlehrern an den allgemeinbildenden Schulen geben.
http://www.lehrerfreund.de/schule/1s/prognosen-lehrerbedarf-2020/3942
Deshalb stellen sich deine Berufschancen mit dem Unterrichtsfach Latein prognostisch sogar günstig dar. Last not least sollte aber für deine endgültige Wahl auch wesentlich sein, was dir selbst Spaß macht. Und da du in deiner Frage schreibst, Latein mache dir "unglaunlich viel Freude", bist du mit deiner Wahl "Latein als Unterrichtsfach" meines Erachtens auf gutem Wege. Der Spaß an einem Studienfach ist noch immer der beste Garant für Erfolg im Studium und im Beruf.
Ich würde mich freuen, wenn ich dir weiterhelfen konnte. Alles Liebe und herzliche Grüße!
propinquus