Update ...... Ich bin jetzt bei meinem Grundversorger der SWM, konnte dort einen gutn Tarif wählen und liege damit bei den Abschlagszahlungen bei meinem Vorversorger. Aslo manchmal geht die Sache doch gut

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Das kann ich nicht genau sagen. Das muss ich testen.

Der Rechner kommt über  den Diagnosebildschirm nicht hinaus.  Entweder muss ich neu installieren (meine Hoffnung) damit die Festplatte wieder angesteuert wird, hmmm ja oder die Festplatte is im jenseits .... das hoffe ich mal nicht, aber weiss  manns?

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Ich war 2 Monate drüber ... hab den Abstand jetzt gezahlt und gut ist.

Was Ihr hier alle schreibt ist schon klar, ..

Viele Anschreiben enthalten den Satz ...

sollten Sich Zahlung und unser Schreiben überkreuzt haben, 

betrachtenSie das Schreiben als Gegenstandslos 

wäre das nicht auch hier gültig gewesen ?

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Also ich habe nochmals nachgelesen,

es ist ein Vollstreckungsbescheid vom 04.02.2003 dem ich aber wiedersprochen hatte.

Klar ein Vollstreckungsbescheid ist 30 Jahre gültig. Damit, wenn ein Schuldner irgendwannmal in 30 Jahren zu geld kommt, dass man dann gleich zugreifen kann.

Aber von 2003 bis 2015 war ja was zu holen. Es gab aber nach dem Widerspruch nie wieder auch nur eine Reaktion seitens des Gläubigers.

Gelten dann trotzdem die 30 Jahre??

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