Pädagogische Recht der Lehrer bei Notenverteilung?
Haben Lehrer anhand des pädagogischen Rechts das Recht, eine Note auf eigenem Ermessen zu vergeben? Ich spreche von Noten die rechnerisch +/- 1 Note abweichen.
Beispiel:
1.Hbj= 3
2.Hbj=3
3.Hbj=4
4.Hbj=2
Abschlussdurchschnitt: 3,0
Könnten Lehrer dann Anhand der Verbesserung etc. vom rechnerischen Absehen und einem eine 2 als Endnote vergeben, wenn Sie der Meinung sind, das sie es verdienen?