Ich werde meine Arbeitszeit in Absprache mit meinem Arbeitgeber reduzieren. Dadurch arbeite ich künftig nur noch von Mo-Do und habe freitags frei. Ich möchte, dass nicht nur die Reduzierung in % in meinem Änderungsvertrag steht, sondern auch, dass ich dann keine 5-Tage-Woche, sondern nur noch eine 4-Tage-Woche habe. Mein Arbeitgeber meint, es wäre nicht nötig, dies so genau festzuhalten, die geänderte, reduzierte %-Angabe für meine Stelle sei ausreichend und außerdem gäbe auch Zeiten, in denen Urlaubssperre herrscht und ich freitags arbeiten muss (z.B. im Weihnachtsgeschäft). Das stimmt zwar, allerdings gibt es hierzu keine schriftliche Betriebsvereinbahrung, sondern das wurde mündlich mitgeteilt und daran halten sich alle (auch ich). Habe ich als Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht, dass die Anzahl der Arbeitstage in meinem geänderten Vertrag stehen? Und falls ja, wo kann ich das ggf. nachlesen und meinem Arbeitgeber vorlegen?