Die Chance auf ein Versehen ist sehr groß, da beide Schreiben das gleiche Datum tragen. 

Auf jeden Fall aber Montag früh nachfragen,  entweder telefonisch oder falls möglich persönlich. Dann erkennt der Betrieb evtl noch mehr die Begeisterung auf den Job.

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Diese Vereinbarung müsste als Abfindung gelten und nicht als Gehalt in der Lohnabrechnung erscheinen.  Das Arbeitsamt könnte sonst November zurück behalten. Hier wäre ein persönliches Beratungsgespräch beim Anwalt hilfreich, dieses erste Gespräch ist manchmal kostenfrei. 

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Der Freitags Dienst ist eine allgemeine Dienst/Arbeitsanweisung. Diese ist auch mündlich wirksam. 

Somit ist die Änderung des Vertrages vermutlich nur % möglich.  

Auch für uns Arbeitnehmer sollen die betrieblichen Belange im Vordergrund stehen. 

Aber allein das Zugeständnis der Reduzierung ist ein großer Erfolg. Viele Betriebe saugen sich bei diesen Gelenheiten nämlich haarsträubende Versetzungs Maßnahmen oder Abmahnungen aus den Fingern. Nach dem Motto, man könne froh sein überhaupt dort arbeiten zu DÜRFEN. 

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klares Shampoo und klares Duschgel ... nicht mehr als drei Esslöffel ... und vielleicht möchte man manche Nachbarn einfach nicht fragen, wenn man sich die Mühe macht, die Frage hier einzustellen ...

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