Grüß dich,
erstmal tut es mir Leid für dich,dass du dich in deinem Betrieb nicht mehr wohlfühlst.
ich gehe mal stichpunktartig auf deine Fragen ein.
Wechsel des Betriebs während laufender Ausbildung
Selbstverständlich kannst du dies tun. Informiere dich hierzu bei deiner zuständigen Kammer ( bsp.: Dachdecker = HWK (Handwerkskammer), Google wird dir dabei helfen. Besprich das doch auch mit deinem Klassenlehrer\in an der Berufsschule. Er\Sie wird dir bestimmt auch helfen. Außerdem solltest du dir schon einmal Betriebe heraussuchen und diese Anschreiben oder besser noch anrufen bzw vorbeigehen und perönlich vorsprechen. Letzteres ist die bessere Wahl.
Ich selbst habe das damals auch während des zweiten Lehrjahres hinter mir mit einer Betrieblichen Unterbrechung von 7-8 Wochen (Schule trotz verbots weiter besucht).
Arbeit nach der Schule\Lehrgang
Unter 18 ist das sowieso nicht erlaubt und eine 40std Woche darf nur mit Ausnahme überschritten werden. Als 21 Jähriger Azubi ist das was anderes. Überstunden sind regel konform. Diese müssen aber klar geregelt auf ein Überstunden Konto kommen, die du dann innerhalb eines Jahres (sofern nicht anders im Azubi Vertrag geregelt) abfeiern darfst und dir der Arbeitgeber diese während der Schulferien geben MUSS!!!
Während eines Schultages darfst du in einem halben Jahr maximal ein mal aus Betrieblichen Gründen arbeiten. Vor Beendigung der 6 Schulstunde muss der Lehrer in den Betrieben anrufen und dies der Ausbildungsstätte mitteilen. Deine Pflicht wäre auch hier Arbeiten zu gehen.
Nach Beendigung der 6 Schulstunde bist du nicht verpflichtet zu deiner Arbeitsstätte zu gehen. Auch wenn der Chef das so will.
Entgelt für geleistete Überstunden sind beim Azubi nicht zulässig. Zumindest war das von 2005-2008 so.
Bewerbung auf eine Lehrstelle während der Ausbildungszeit
Schreibe diese offen und Ehrlich. Damit kommst du am weitesten. Besser stelle dich persönlich beim Betrieb vor. So bekommen sie einen besseren Eindruck und du zeigst damit Initiative ergreifen zu können.
Ausbildungsvergütung
Ist gesetzlich geregelt und muss eingehalten werden vom Betrieb. Anderweitige Auszubildende aus dem dritten Arbeitsmarkt ( Überbetrieblich, vom Jobcenter und ähnliche) haben andere Konditionen.
Noch was von mir:
Ich habe einen ähnlichen Mist hinter mir und kann dir nur sagen das du den Kopf nicht hängen lassen darfst! Geh weiter deinen Weg. Bewirb dich und melde dich bei deiner Kammer und Gewerkschaft. Als Auszubildender hast du am Arbeitsmarkt die meisten Rechte was viele nicht wissen.
Du kannst mir hier auch gerne eine private Nachricht schreiben.
Gib doch mal Bescheid, wie es dir danach so ergangen ist.
Beste Grüße, Prefix4death