uppps ich meine 2*0,3 erhöhungsgebühr

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Die Rechnung vom RA. bestimmt sich in Zivilsachen, wo es um eine Geldsumme geht nach dem Streitwert. Desto höher der Streitwert, desto höher die Kosten. Am besten sprichst du das mit Rechtsanwalt direkt am anfang ab, ob ihr euch auf eine summe einigen könnt. Wenn du zum beispiel leistungen nach SGB II beziehst, kannst du beratungshilfe beantragen. Das kostet dich meine ich 10,00 € bin mir jetzt aber nicht mehr ganz sicher.

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Was waren das für Briefe die du bekommen hast? Es muss eine ganze zeit vergangen sein, bevor der GV vor der Tür stand. Das passiert eigentlich nicht so schnell. hast du nie Briefe vom Gericht bekommen? Einen Mahnbescheid vielleicht? Nimm dir dringend einen Anwalt!!!!

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