Hi Das Jugendarbeitsschutzgesetz

Mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz möchte der Staat Kinder und Jugendliche vor Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz schützen. Es bestimmt, mit welchem Alter Du wo und wie lange Du arbeiten darfst.

Wenn Du also unter 18 Jahre alt bist und neben der Schule jobben möchtest, solltest Du folgendes wissen: Das Jugendschutzgesetz unterscheidet zwischen Kindern (bis 15 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre). Sofern Du noch zur Schule gehst, gelten für Dich die Vorschriften für Kinder.

Jobben darfst Du erst ab 13 Jahre. Nur arbeiten innerhalb der Familie sind schon früher erlaubt.

Für Kinder zwischen 13 und 15 Jahren gilt: Für einen Job benötigst Du die Genehmigung Deiner Eltern. Du darfst nicht mehr als 2 Stunden am Tag arbeiten und dies nicht vor der Schule oder nach 18 Uhr. Diese Regeln gelten auch in den Ferien.

Erst wenn Du 16 Jahre alt bist, darfst Du einen regulären Ferienjob annehmen und im Jahr vier Wochen arbeiten.

Zählst Du schon zu den Jugendlichen (15 - 18 Jahre) und musst nicht mehr zur Schule gehen, gelten für Dich andere Regeln: Acht Stunden Arbeit am Tag bei 40 Stunden in der Woche sind genehmigt. Die Arbeitszeit darf aber nur zwischen 6.00 h und 20.00 h liegen.

Ausnahmen sind ab dem 16. Lebensjahr im Gaststättenbereich vorgesehen (Arbeit bis 22.00 h). In einer Bäckerei dürfen Jugendliche ab 16 Jahren bereits um 5.00 h, Jugendliche ab 17 Jahren ab 4.00 h anfangen. Doch dies wird sicherlich erst im Rahmen einer Berufsausbildung relevant.

Samstags und Sonntag darf nur in bestimmten Bereichen gearbeitet werden, z.B. in Krankenanstalten, Familienhaushalten, dem Hotel- und Gaststättengewerbe oder dem Verkehrswesen.

Du darfst weder gefährliche Arbeiten noch Akkordarbeiten ausführen

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