Hallo, da Du nur eine Erlaubniss (Konzession) ohne Alkoholausschank hast, darfst Du natürlich auch bei einer geschl. Ges., die ja einem gewerblichen Zweck dient (Geld verdienen) keinen Alkohol ausschenken. Ich würde an Deiner Stelle beim zuständigen Ordnungsamt nachfragen, ob es evt. eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Abraten kann ich Dir nur davon, das Ganze "schwarz" zu machen, wenn Dich danach jemand "hinhängt", kriegst Du richtig GROSSE Probleme.

schönen Sonntag noch, Poldi13

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Hallo, wenn das Finanzamt keine Forderungen an Dich hat, die in Deinem Schuldentilgungsplan enthalten sind spricht von dieser Seite her nichts dagegen. Du solltest allerdings während der PI gar nicht in der (finanziellen) Lage sein, Dir Gedanken über eine Selbststänigkeit zu machen. Auf legalem Weg wirst Du auch keine Bank finden die Dir einen Kredit für ein Geschäft gibt. Und glaube mir: Selbstständigkeit, gerade in der Gastronomie, kostet erstmal jede Menge Kohle und der Erfolg ist, gerade jetzt, sehr fragwürdig. Solltest Du trotzallem nicht davon abzubringen sein, gehe auf Dein zuständiges Ordnungsamt und erkundige Dich nach den gültigen Bestimmungen.

LG Poldi13

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wenn es eine offizielle Rechnung, mit Firmenname, R.-Datum, Kundennr. und Quittung über die Barzahlung ist, muss das FA sie anerkennen. Gruß Poldi 13

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Hallo kadog

von Deinem Bruttoumsatz wird die enthaltene MwSt. (z.Zt. 19%) abgezogen, dann Deine 10% herausgerechnet. Das ist i.O. so. Als kleine Hilfe: teile den Betrag, den Du eingenommen hast durch 119, nehme das Ergebniss mal 100 und rechne dann Deine 10% aus. Das ist Dein Verdienst an diesem Tag. Du solltest allerdings auch einen alternativen Stundenlohn aushandeln, damit Du nicht eines Abends mit 5,--€ heimgehst.

LG Poldi

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Hallo lollipopp,

ja,ja,ja Du bzw. Ihr könnt stolz sein.

Viele Grüße und einen schönen Sonntag, wünscht Dir und Deiner Familie

Plodi & Frau

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Hallo, es gibt verschiedene Möglichkeiten: Insolvenzverwalter der Firma, bei deinem Arbeitsamt gibt es auch eine Insolvenzgeldstelle. Dort würde ich mich als erstes mal schlau machen. LG

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Du musst nicht fragen, aber bedenke die Konsequenzen: u.a. Krankenversicherung, Steuerrecht. Laß dich auf jeden Fall vorher eingehend beraten (Steuerberater, Handelskammer usw) LG

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Hallo andiola, dieses Problem hatte ich vor vielen Jahren auch. Damals hätte ich mit Gerichtsvollzieher und Polizei mein Umgangsrecht durchsetzen müssen. Aber wer bringt sowas schon übers Herz? Ich zumindest nicht. Aber trotzdem viel Glück, ich drück euch die Daumen, daß es noch klappt. LG

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Hallo, das Problem hatte ich auch. Mir hat dieser Link sehr geholfen:http://www.tole-edv.de/ wenn Du nicht weiterkommst,kannst Du ja nochmal fragen. Viel Glück

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Hallo Herta, Dein hergeliehenes Geld wirst Du abschreiben können. Dein Bekannter oder Verwanter hat wahrscheinlich jedoch Anspruch auf ALG II. Schleppe Ihn so schnell es geht zum Arbeitsamt. Denn ab dem Tag der Antragstellung läuft sein Anspruch (Eingangsstempel).

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1.: warm anziehen 2.: Tür auf und ab auf den Balkon 3.: ausleeren 4.: in die Werkstatt schleppen (aber vorher siehe 1.)

hoffentlich geht´s Dir morgen wieder besser ! alles Gute !

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Gib mal die genaue Bezeichnung des TV bei google ein, mit etwas Glück findest Du eine Seite mit der Gebrauchsanleitung.

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