Hallo, da Du nur eine Erlaubniss (Konzession) ohne Alkoholausschank hast, darfst Du natürlich auch bei einer geschl. Ges., die ja einem gewerblichen Zweck dient (Geld verdienen) keinen Alkohol ausschenken. Ich würde an Deiner Stelle beim zuständigen Ordnungsamt nachfragen, ob es evt. eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Abraten kann ich Dir nur davon, das Ganze "schwarz" zu machen, wenn Dich danach jemand "hinhängt", kriegst Du richtig GROSSE Probleme.
schönen Sonntag noch, Poldi13