Wahr ist eine logische Feststellung über einen Sachverhalt. Es ist "WAHR" daß das siderische Jahr, also der Umlauf der Erde um die Sonne bezueglich einer festen Richtung, von einem Fixstern aus betrachtet 365,256 Tage nach unserem subjektiven Zeitverständnis dauert, was aber nicht bedeuten muss, daß sich das an einem anderen Ort im Universum mit einer anderen Raum/Zeit-Dichte genauso beobachten lässt. Das Gegenteil zu "wahr" wäre demnach "unwahr". Der Unterschied "RICHTIG"-"FALSCH" ist nach meinem Sprachverständnis eher ethischer Natur. Es wäre "richtig" einem Verdurstenden Wasser zu geben, aber das Wort "wahr" ist hier nicht geeignet.

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Soweit mir bekannt ist, steht es mir frei, beliebig viele Wohnobjekte zu mieten und diese leer stehen zu lassen, wenn ich mir das leisten kann. Um etwas genauer zu werden, mit der Vermieterin war abgemacht worden, dass die ganze Geschichte so ablaufen sollte: Wir ziehen um, ausbesserungsarbeiten werden vorgenommen, und sobald ein neuer Mieter da ist, würde ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt. Plötzlich bekomme ich die fristlose Kündigung zum 15.10 (was mich ja eigentlich freut) und eine saftige Rechnung für Maler, Kanalreinigungsarbeiten, Reparaturen im Treppenhaus (für die wir ganz sicher nicht verantwortlich sind)und Entsorgung von restlichen Möbeln (die wir bis jetzt noch nicht mitnehmen konnten)präsentiert. Die Vermieterin hat die Wohnung ohne meine Anwesenheit oder Wissen betreten (was laut Mietrecht als Hausfriedensbruch bezeichnet wird). Also dürfen wir davon ausgehen, daß es weder eine anständige Endabrechnung, noch zu einer Auszahlung der restlichen Kaution kommen wird. Ich wurde in einem Telefonat als "Mietnomade" tituliert und habe das starke Gefühl, dass sich die gute Frau versucht an mir zu bereichern. Desweiteren, verlangt sie die Miete für den vollen Oktober, obwohl die Kündigung zum 15.10 ausgesprochen wurde. Ferner wurde mir in Aussicht gestellt, dass ich die Mieten für November und Dezember zu bezahlen hätte, sotte sich bis dahin kein Nachmieter gefunden haben.

Alle Nachmieter, die ich bis jetzt, in Eigenregie gefunden hatte, wurden mit fadenscheinigen begründungen abgelehnt. Die Nachmieter für 4ZKB mit Terrasse dürfen NICHT Ausländer oder Hartz IV-Empfänger sein, dürfen keine Haustiere besitzen, nicht mehr als zwei Kinder haben. Das Mindestalter der Kinder soll 12 Jahre sein, sonst kommt es nicht zum Mietvertrag. Bonitätsprüfung wird selbstverständlich eingeholt und die Arbeitsverträge aller Erwachsenen müssen vorliegen. Und das für eine Wohnung in der Fussgängerzone, mit einem pädophilen Nachbarn und mäßiger Ausstattung...

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Soweit mir bekannt ist, steht es mir frei, beliebig viele Wohnobjekte zu mieten und diese leer stehen zu lassen, wenn ich mir das leisten kann.

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